Wer war der Fahrer? – Warum diese Frage im Verkehrsrecht so entscheidend ist

Im Straßenverkehr zählt nicht nur das Kennzeichen – sondern vor allem, wer hinter dem Steuer saß. Denn bei Bußgeldverfahren oder Blitzerfotos ist die zentrale Frage fast immer: Wer war der Fahrer? Für Privatpersonen, aber besonders auch für Speditionen und Autohäuser, ist die Klärung oft knifflig. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, zeigen, worauf es ankommt – und welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Halter ist nicht gleich Fahrer

In Deutschland gilt im Verkehrsrecht nicht die Halterhaftung, sondern die Fahrerhaftung. Das bedeutet:

▫️Der Fahrer haftet für den Verstoß, nicht automatisch der Fahrzeughalter

▫️Kann der Fahrer nicht eindeutig ermittelt werden, wird es kompliziert

▫️Behörden ermitteln auf Basis des Fotos, der Anhörung oder durch Nachfragen

Was bedeutet das für den Halter?

Als Halter sind Sie verpflichtet, bei der Fahrerermittlung mitzuwirken. Das bedeutet:

✅ Sie dürfen den Fahrer benennen
❌ Sie müssen es aber nicht – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht (z. B. bei Angehörigen)
❌ Verweigern Sie Angaben ohne rechtliche Grundlage, kann eine Fahrtenbuchauflage folgen

Häufige Probleme bei der Fahrerermittlung

🔹 Blitzerfoto unklar – Fahrer nicht eindeutig zu erkennen
🔹 Fahrzeug wurde verliehen – an Kollegen, Bekannte oder Familienmitglieder
🔹 Unternehmen mit wechselnden Fahrern – niemand will’s gewesen sein
🔹 Autohaus oder Spedition – Nutzung durch mehrere Mitarbeiter täglich

Je nach Fall drohen Bußgeld, Punkte, Fahrverbot – oder eben die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.

Was tun, wenn der Fahrer nicht bekannt ist?

▪️Prüfen Sie, wer das Fahrzeug genutzt hat

▪️Dokumentieren Sie interne Fahrzeugvergabe (z. B. Fahrtenlisten)

▪️Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Angaben machen

▪️Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht, wenn erlaubt

▪️Lassen Sie durch Gehrlein und Kollegen prüfen, ob der Vorwurf gerichtsfest ist

Besonderheit bei Unternehmen

Für Speditionen, Autohäuser und Fuhrparks ist die Fahrerermittlung besonders sensibel:

✅ Am besten: klare Fahrzeugübernahmeprotokolle
✅ Fahrerwechsel intern dokumentieren
✅ Bei Blitzerfällen: schnell reagieren, Fristen beachten
✅ Frühzeitig rechtliche Unterstützung einholen

Fazit: Fahrerermittlung kann entscheidend sein

Ob Bußgeld, Verjährung, Einspruch oder Fahrtenbuch – die Frage nach dem Fahrer zieht sich durch viele Bereiche des Verkehrsrechts. Sie kann Verfahren entscheiden, Kosten verhindern und im Idealfall sogar zum Einstellen des Verfahrens führen.

👉 Sie wissen nicht, wer gefahren ist? Lassen Sie uns den Fall prüfen – kostenfrei & vertraulich.

Gehrlein und Kollegen – Ihre Partner für Verkehrsrecht.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Darf ich beim Radfahren telefonieren?

Wer ein Fahrrad führt, darf ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrrad steht, § 23 Abs. 1a StVO. Bei einem Verstoß riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 25,00 Euro.

Wie hoch wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) bestraft?

Strafrechtlich ist hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich. Zudem können ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg erteilt werden.

Wann liegt eine Fahrerflucht vor?

Eine Fahrerflucht liegt dann vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt, ohne dass eine Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art der Beteiligung zum Unfallhergang vorgenommen werden konnte, oder ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben, um eine Feststellung zu ermöglichen, oder ohne sich nach angemessener Wartezeit bei der Polizei zu melden, um nachträglich die Feststellung der Angaben zu ermöglichen.

Darf ich Auto fahren, obwohl ich meinen Führerschein verloren habe?

Nein. Zwar besitzen Sie immer noch eine Fahrerlaubnis, aber Sie müssen diese auch nachweisen können. Aus diesem Grund ist das Fahren nicht erlaubt.

Welche Kosten muss die Werkstatt übernehmen?

Wenn die Reparatur Mängel aufweist, dann muss die Werkstatt während der Sachmängelhaftungsfrist alle Mängel kostenlos beseitigen, die durch die Reparatur entstanden sind. Dabei muss die Werkstatt die Transport- und Fahrtkosten für die Fahrt von und zur Werkstatt übernehmen. Darüber hinaus muss sie die Arbeits- und Materialkosten tragen. Ein Anspruch Schadensersatz (Stellung eines Mietwagens, Verdienstausfall) besteht nur, wenn die Werkstatt den Mangel schuldhaft verursacht hat. Das ist jedoch nicht automatisch bei jeder mangelhaften Reparatur der Fall.

Welches Gewährleistungsrecht kann der Käufer verwenden?

Bei der Anwendung der Gewährleistungsrechte steht dem Käufer weitgehend ein Wahlrecht zu. Einzelne Maßnahmen, wie z.B. die Nacherfüllung, können jedoch durch den Verkäufer unter Umständen verweigert werden, bspw. wenn die Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

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Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

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