Alkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?

Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.

Welche Promillegrenzen gelten?

▪️ 0,0 Promille: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wer trotzdem alkoholisiert fährt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

- 250 € Bußgeld

- 1 Punkt in Flensburg

- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

- Teilnahme an einem Aufbauseminar

Strafen bei Alkohol am Steuer

▫️ Wenn der Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Mögliche Strafen sind:

- 500 € Bußgeld

- 2 Punkte in Flensburg

- 1 Monat Fahrverbot

🔸 Ab 1,1 Promille gilt es als Straftat. Hier drohen deutlich härtere Strafen, wie:

- Geld- oder Freiheitsstrafe

- 3 Punkte in Flensburg

- Entzug der Fahrerlaubnis

- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Wann wird Alkohol am Steuer zur Straftat?

🔹 Bereits ab 0,3 Promille kann es zu einer Straftat werden, insbesondere wenn der Fahrer durch auffälliges Fahrverhalten oder einen Unfall auffällt. Wer mit über 1,6 Promille fährt, muss mit einer MPU rechnen und verliert in der Regel die Fahrerlaubnis.

Auswirkungen auf Versicherungen

▫️ Wenn ein Unfall unter Alkoholeinfluss passiert, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Gerade bei höheren Promillewerten oder wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss drohen erhebliche Probleme mit der Versicherung.

Fazit: Verantwortung übernehmen

✅ Alkoholkonsum und Autofahren gehören nicht zusammen. Auch kleine Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit stark einschränken. Um Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, sollten Sie immer auf Alkohol verzichten, wenn Sie ein Fahrzeug führen möchten.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Welche Rechtsfolgen haben abgegebene Erklärungen kurz nach dem Unfall?

Eine abgegebene Erklärung stellt rechtlich kein sogenanntes deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, durch das dem Aussteller jegliche Einwendungen zum Unfallhergang ausgeschlossen wären. Jedoch führt eine entsprechend abgegebene Erklärung kurz nach dem Unfall zu einer Beweislastumkehr, womit der Erklärende, wenn er nun nachträglich etwas anderes behauptet als ursprünglich erklärt, dies beweisen muss.

Welche Entschädigungen sind nach einem Verkehrsunfall möglich?

Nach einem Autounfall haben Geschädigte Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten durch die gegnerische Kfz-Versicherung. Aber auch die Heilbehandlungskosten werden übernommen und möglicherweise lässt sich Schmerzensgeld beantragen.

Welche Strafe ist zu erwarten bei Fahren unter Drogeneinfluss?

In allen Fällen umfasst die Strafe ein Bußgeld von 500 – 1.500 Euro, 1 – 3 Punkte in Flensburg und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Anders als bei Alkohol am Steuer gibt es hier keine klaren Grenzwerte. Entscheidend ist mithin, ob dem Fahrer eine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Fehlt es hierbei, dann handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.

Wo sind die Bußgelder geregelt?

Bußgelder werden nicht nur im Verkehrsrecht, sondern auch in anderen Rechtsgebieten erteilt. Speziell im Verkehrsrecht gibt es jedoch den sogenannten Bußgeldkatalog, welche nahezu jeden Verkehrsverstoß beinhaltet.

Welche Zahlungsfrist gilt bei Bußgeldbescheiden?

Üblicherweise muss die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an die zuständige Behörde gezahlt werden. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides ein. Somit haben Sie ab Erhalt des Bescheides meist vier Wochen Zeit, um die Summe zu überweisen.

Was steht mir nach einem Autounfall alles zu?

Ist der Unfall unverschuldet, können folgende Ansprüche vorgebracht werden: Reparaturkosten, Wertminderung, Schadensersatz für Neuwagen, Beschädigte Gegenstände wie Bekleidung, Gepäckstücke oder Brillen, Abschleppkosten, Bergungskosten, Kosten für Ab-, Um- und Neuanmeldung, Standkosten, Entsorgungskosten, Kosten für ein Kfz-Gutachten, Anwaltskosten, Arztkosten, Auslagenpauschale, Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall, Verdienstausfall oder Erstattung von Haushaltsführungsschäden, Schadensersatz bei Todesfall, Schockschäden, Beerdigungskosten, Schmerzensgeld.

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