Unfall
Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Unfallschadenregulierung - Was ist das?Unter Schadenregulierung versteht man grundsätzlich die Unfallabwicklung nach einem Unfall. Sie dient dazu, Schadensersatz vom Gegner zu erhalten. Sie sind als Geschädigter zunächst verpflichtet, den Schaden zu beweisen. Seien Sie deshalb bei der Unfallaufnahme besonders gründlich, denn die Erfahrung zeigt, dass Versicherer mit allen Mitteln versuchen, die Leistung auf ein Minimum zu kürzen. Und das, obwohl die Rechtsprechung vorsieht, dass Sie nach dem Unfall finanziell nicht schlechter stehen dürfen als vor dem Unfall.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Durch den Versicherungsvertrag ist der Versicherer zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer oder eines Dritten verpflichtet, vorausgesetzt, der Versicherungsfall (z.B. Verkehrsunfall) ist eingetreten.
Grundsätzlich ja, wenn das nachweisbar ist und auch beziffert werden kann; manchmal hilft auch die eigene Hausratversicherung.
Auf keinen Fall sollte man sich an der Unfallstelle mündlich oder schriftlich zu einer Teilschuld bekennen. Das gefährdet sogar den eigenen Versicherungsschutz gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Auch gegenüber der Polizei zum Unfallhergang keine Angaben machen. Das macht man später über den eigenen Anwalt.
Ja, in der Regel muss man hier dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen. Das liegt daran, dass dem Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung zusteht. Es gibt dabei zwei Arten der Nachbesserung: Nacherfüllung und Nachlieferung. Bei der Nacherfüllung wird dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt, die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Reparatur zu beheben. Hierfür werden ihm zwei Versuche gewährt. Die Nachlieferung dagegen bildet den Fall, dass ein mangelfreies Fahrzeug nachgeliefert wird. Auf Verlangen des Verkäufers muss dabei das mangelhafte Fahrzeug zurückgegeben werden. Ob Nacherfüllung oder Nachlieferung erfolgt, entscheidet der Käufer. Er hat dafür ein Wahlrecht, dem jedoch der Verkäufer Einwände entgegenhalten kann.
Der Einspruch kostet nichts. Erst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, entstehen Kosten. Diese trägt jedoch im Erfolgsfall der Staat.
Wenn Ihr parkendes Auto angefahren wurde, sollten Sie dies der Polizei melden. Wenn es Zeugen gibt, sollten Sie diese benennen und Anzeige gegen unbekannt erstatten.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
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Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt
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Verkehrsrecht
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