Verjährung im Verkehrsrecht – Wann Bußgelder verfallen können
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtens – und manche verlieren schlicht ihre Gültigkeit. Das Zauberwort heißt: Verjährung. Sie schützt Bürger davor, ewig für Ordnungswidrigkeiten belangt zu werden. Doch wie funktioniert das genau? Und wann ist ein Bußgeldbescheid verjährt? Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, was Sie wissen müssen.
Was bedeutet Verjährung im Verkehrsrecht?
Verjährung bedeutet, dass ein Verstoß nach einer bestimmten Zeit nicht mehr geahndet werden darf. Die Behörde verliert dann das Recht, gegen Sie vorzugehen – selbst wenn der Vorwurf zutrifft.
Im Verkehrsrecht unterscheidet man zwei Formen:
▫️Verfolgungsverjährung – die Frist, innerhalb der ein Bußgeldbescheid erlassen werden muss
▫️Vollstreckungsverjährung – die Frist, innerhalb der ein rechtskräftiger Bescheid vollstreckt werden darf
Fristen für die Verfolgungsverjährung
In den meisten Fällen gilt:
🔹3 Monate Verjährungsfrist nach der Tat
🔹Wird der Bußgeldbescheid innerhalb dieser Frist nicht verschickt, ist der Vorwurf verjährt
Achtung: Die Frist kann unterbrochen werden, z. B. durch:
🔹den Versand eines Anhörungsschreibens
🔹die Zustellung eines Bußgeldbescheids
🔹bestimmte behördliche Maßnahmen (z. B. Akteneinsicht)
Nach einer Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist neu, sie verlängert sich aber nicht unbegrenzt.
Beispiele aus der Praxis
🔸 Ein Autofahrer wird geblitzt – erhält aber nach vier Monaten erst den Bußgeldbescheid → Verjährung prüfen lassen!
🔸 Eine Spedition bekommt Anhörungen für Fahrer, die längst nicht mehr beschäftigt sind → Wurden Fristen eingehalten?
Gerade bei Firmenflotten oder Autohäusern kann es schnell unübersichtlich werden. Wir prüfen Ihre Fälle systematisch und fristgerecht.
Was tun, wenn die Verjährung droht?
✅ Ruhe bewahren – keine voreilige Zahlung
✅ Fristen notieren: Wann war der Verstoß? Wann kam der Bescheid?
✅ Gehrlein und Kollegen kontaktieren – wir prüfen, ob die Verjährung greift
Ein erfolgreicher Einspruch kann zum kompletten Wegfall des Bußgelds führen – ohne Punkte oder Fahrverbot.
Warum ist die Verjährung so wichtig?
▪️Sie verhindert überlange Verfahren
▪️Sie bietet Rechtssicherheit
▪️Sie schützt vor ungerechtfertigten Sanktionen
▪️Sie spart Geld, Zeit und Nerven
Vor allem für Unternehmen mit vielen Fahrzeugen kann das Wissen um Verjährungsfristen viel Geld und Aufwand ersparen.
Ihre Vorteile mit Gehrlein und Kollegen
🔹 Wir prüfen Verjährungsfristen professionell und kostenlos vorab
🔹 Wir legen fristgerecht Einspruch ein
🔹 Wir stoppen unnötige Verfahren
🔹 Wir beraten Sie auch bei komplexen Fuhrparks
Fazit: Nicht jeder Verstoß muss bezahlt werden
Ein Blick auf die Verjährung kann bares Geld sparen – doch sie muss rechtzeitig erkannt werden. Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Gehrlein und Kollegen, wenn es um Fristen, Fehler und Verteidigung im Verkehrsrecht geht.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Wird der Führerschein zu Hause vergessen, entstehen Kosten in Höhe von 10 €. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Verwarngeld. Außerdem kann die Polizei verlangen, dass Sie den Nachweis nachträglich bei der Dienststelle erbringen.
Nein, seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.
Das ist einzelfallabhängig. Gem. § 12 StVG gibt es bei Verletzungen/Tötung eines Menschen jedoch maximal fünf Millionen Euro (10 Millionen Euro bei einem Schaden auf Grund der Verwendung einer hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion).
Die Unfallabwicklung umfasst üblicherweise zunächst den Austausch von Informationen, sodann sollten etwaige Beweise gesichert werden. Anschließend wird der Unfall der Versicherung gemeldet und der entstandene Schaden festgestellt.
Nach einem Autounfall haben Geschädigte Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten durch die gegnerische Kfz-Versicherung. Aber auch die Heilbehandlungskosten werden übernommen und möglicherweise lässt sich Schmerzensgeld beantragen.
Zunächst einmal „Nein“. Nur wenn hinterher geklagt werden müsste (meist ist das nicht notwendig), dann wäre sie hilfreich. Ansonsten gibt es noch die Prozesskostenhilfe in Form der Kostenübernahme durch die Staatskasse, wenn tatsächlich geklagt werden muss.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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