Verjährung – Wann ist Ihr Bußgeldbescheid nicht mehr gültig?
Wurde Ihnen ein Bußgeld oder eine Strafe im Straßenverkehr auferlegt? In manchen Fällen können Sie sich auf die Verjährung berufen und den Bescheid anfechten. Doch wann genau tritt die Verjährung ein? Als Verkehrsanwälte in Pirmasens erläutern wir, wann der Bußgeldbescheid verfallen kann.
Wann tritt die Verjährung ein?
▪️ Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Tat (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung)
▪️ Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate für Ordnungswidrigkeiten und 6 Monate bei Straft
▪️ Bei besonderen Umständen (z. B. Ermittlungen, gerichtliche Verfahren) kann die Frist verlängert werden
Was passiert, wenn die Verjährung eintritt?
▫️ Der Bußgeldbescheid oder die Strafverfügung wird nicht mehr vollstreckbar
▫️ Es erfolgt keine Zahlungspflicht oder Punkteeintragung
▫️ Bei einer erfolgreichen Anfechtung auf Verjährung wird das Verfahren eingestellt
Unsere Unterstützung bei der Verjährung von Bußgeldern in Pirmasens:
🔹 Prüfung, ob die Verjährungsfrist eingehalten wurde
🔹 Unterstützung bei Einspruch und Widerspruch gegen Bußgeldbescheide
🔹 Rechtliche Beratung zur Verjährung bei schwerwiegenden Verkehrsdelikten
🔹 Fristgerechte Verteidigung – schnell reagieren, bevor der Bescheid rechtskräftig wird
Warum Gehrlein Kanzlei in Pirmasens?
🔸 Expertise im Verkehrsrecht und den spezifischen Fristen
🔸 Individuelle Beratung, damit Sie keine wichtigen Fristen verpassen
🔸 Lokale Anwälte, die sich mit den behördlichen Abläufen in Pirmasens auskennen
🔸 Pragmatische Lösungen, die auf Ihre Situation abgestimmt sind
✅ Handeln Sie schnell – lassen Sie uns Ihre Verjährungsansprüche prüfen
Die Verjährung kann Ihnen helfen, Bußgelder oder Strafen abzuwenden. Vertrauen Sie auf unsere Kanzlei in Pirmasens, um Ihre Rechte zu wahren und den Bescheid anzufechten, wenn er nicht mehr gültig ist.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Wer ein parkendes Auto angefahren hat, sollte auf jeden Fall eine angemessene Zeit auf den Fahrer/Halter des geschädigten Fahrzeuges warten. Erst danach kann man ungestraft den Unfallort verlassen, vorausgesetzt, es wurde ein Zettel mit Namen und Adresse am betroffenen Fahrzeug hinterlassen. Zudem ist das Unfallgeschehen unverzüglich der nächsten Polizeistelle zu melden, um schwerere rechtliche Folgen zu vermeiden.
Zunächst einmal kann ein Anwalt überprüfen, ob überhaupt ein Schmerzensgeldanspruch besteht. Weiterhin kann er Sie über die Möglichkeiten sowie die beste Vorgehensweise in Ihrem Fall in Kenntnis setzen und Sie beraten.
Das hängt von der Promillegrenze ab. 0,5 – 1,0 Promille: Die Ordnungswidrigkeit wird beim ersten Mal mit einer Geldstrafe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. 1,1 – 1,5 Promille: Ab diesem Wert gilt Alkohol am Steuer als Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkten sowie dem vorübergehenden oder sogar dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis bestraft. Ab 1,6 Promille muss außerdem eine MPU absolviert werden.
Je nach Verletzungsgrad und Symptomen sind hier 100 - 10.500 € denkbar.
Bei leichten Frakturen ohne Dauerschäden sind 1.500-2.000 € als Richtwert wahrscheinlich. Bei mittleren Schädelfrakturen mit Aussicht auf bleibende Schäden können 5.000 – 12.000 € angemessen sein. Bei schweren Frakturen inkl. Schädelhirntrauma oder Schäden am Gehirn sind 15.000 - 25.000 € Schmerzensgeld möglich.
6 – 9 Monate Führerscheinentzug bei 1,2 – 1,6 Promille. Bei 1,6 – 2,0 Promille sind eher 9 – 12 Monate zu erwarten. Liegt der Wert bei über 2,0 Promille, so ist mit einem Entzug von 18 Monaten bis hin zu mehreren Jahren möglich. Im Einzelfall kann der Richter sogar den Entzug der Fahrerlaubnis ohne zeitliche Begrenzung verfügen.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld
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