Verfahren/ Einspruch

Im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit wird in der Regel ein Bußgeld verhängt. Dagegen wehren kann man sich mit einem Einspruch.

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss eine gewisse Form haben und außerdem die allgemeine Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid einhalten. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides. Der Einspruch muss also 14 Tage nach Erhalt schon bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.

Nach zwei Wochen ist der Einspruch gegen Bußgeldbescheid nicht mehr möglich. Der Bescheid ist dann rechtskräftig und wird vollstreckt – selbst wenn dann noch Formfehler entdeckt werden. Zahlst man nicht, können Mahngebühren und Zwangsvollstreckungen die Folge sein. Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, kann auch ein Rechtsanwalt nichts mehr gegen das Bußgeld oder Fahrverbot tun.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen. Was kann ich dagegen tun?

Gegen einen solchen Bußgeldbescheid können Sie sich wehren, in dem Sie einen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Die Behörde wird damit gezwungen sich erneut mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung, d. h. während des Rechtsmittelverfahrens brauchen Sie das Bußgeld nicht zu bezahlen.Machen Sie hingegen nichts gegen den Bußgeldbescheid, so wird er nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von 2 Wochen, ab Zustellung des Bescheides, rechtskräftig und in der Regel auch unanfechtbar.

Der Autounfall wurde nicht alleine durch den Unfallgegner verursacht, ich habe zumindest eine Teilschuld. Soll ich an der Unfallstelle ein Dokument unterschreiben, in dem ich die Schuld auf mich nehme?

Auf keinen Fall sollte man sich an der Unfallstelle mündlich oder schriftlich zu einer Teilschuld bekennen. Das gefährdet sogar den eigenen Versicherungsschutz gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Auch gegenüber der Polizei zum Unfallhergang keine Angaben machen. Das macht man später über den eigenen Anwalt.

Gibt es für Ordnungswidrigkeiten Punkte in Flensburg?

Für schwere Ordnungswidrigkeiten sieht der Punktekatalog einen Punkt in Flensburg vor. Für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot gibt es zwei Punkte. Bei einer Straftat gibt es bis zu 3 Punkten.

Was geschieht, wenn ich die Zahlungsfrist nicht eingehalten habe?

Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, werden Sie zunächst mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert. Bei einer Mahnung werden weitere Gebühren – in der Regel fünf Euro – auf das Bußgeld aufgeschlagen.

Kann ich einfach den Bußgeldbescheid ignorieren, wenn er offensichtlich Fehler enthält?

In einem solchen Fall sollte unbedingt Einspruch eingelegt werden, da ansonsten der Bescheid rechtskräftig wird und Sie zahlen müssen. Sobald der Bescheid in Rechtskraft erwächst, sind die Fehler im Bescheid unerheblich, er bleibt dennoch wirksam bestehen und kann vollstreckt werden.

Kann die MPU auch bei anderen Verkehrsverstößen verlangt werden?

Ja, bei schweren Verkehrsverstößen kann die zuständige Behörde eine MPU verlangen. Aber auch bei mittelschweren Verkehrsverstößen, wie etwa einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung, kann bei mehrmaligem Verstoß innerhalb eines kurzen Zeitraumes die MPU in Aussicht gestellt werden, und zwar auch dann, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nach Punkten in Flensburg noch nicht droht. Zwar sind Sie nicht verpflichtet eine MPU zu machen, jedoch besteht dann die Gefahr, dass die Führerscheinstelle Ihre Fahrerlaubnis einzieht.

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