Überholen

Die Regeln zum Überholen sind komplex. Als Faustregel kann man sich merken:

Überholt wird immer links, nur bei klarer Verkehrslage und ohne Behinderung des Verkehrs. Nur in wenigen Fällen darf auch rechts überholt werden, zum Beispiel wenn sich ein Auto zum Abbiegen links einordnet.

Beim Überholen muss ein Mindestseitenabstand von 1 Meter eingehalten werden. Bei einspurigen Fahrzeugen muss der Seitenabstand 1,5 m betragen.

Beim Überholen von Fußgängern und Zweiradfahrern muss ein Mindestseitenabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern außerorts eingehalten werden.

Beim Überholen sind beide in der Verantwortung, also sowohl der Überholer als auch der Überholte. Zum Beispiel darf der Fahrer, der überholt wird, nicht die Geschwindigkeit erhöhen. Der Überholer muss sich durch Blick in den Rückspiegel vergewissern, dass er freie Bahn hat. Kommt es zu Behinderungen oder zum Unfall, sind oftmals beide haftbar und erhalten eine Mitschuld. Es drohen bis zu 300 Euro Bußgeld und Punkte in Flensburg.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Kann ein anderer EU-Staat die Geldbuße fordern?

Nein. Zuständig für die nachträgliche Eintreibung ist das Bundesamt für Justiz. Die ausländischen Behörden übergeben die Angelegenheit an das Bundesamt, das dann aktiv wird, wenn ein deutscher Autofahrer sein Knöllchen nicht bezahlt hat. Oftmals versuchen ausländische Behörden mittels Inkasso-Unternehmen die Forderung einzutreiben, um sie nicht an den deutschen Staat abgeben zu müssen. Dieser Zahlungsaufforderung müssen Sie jedoch nicht zwingend nachgehen.

Welche Pflichten treffen mich im Rahmen der Autoreparatur?

Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Probleme können sich dann ergeben, wenn die Vergütung nicht im Vorfeld vereinbart wurde, oder eine Pauschalvergütung vorgesehen ist. Im Falle der Nichtzahlung ist die Werkstatt berechtigt, Ihr Fahrzeug als Pfandrecht einzubehalten, bis Sie die vollständige Summe beglichen haben.

Ist der Versicherer zur Leistung an den Versicherungsnehmer verpflichtet?

Ja, jedoch nur, wenn gem. § 45 Abs. 3 VVG der Versicherte seine Zustimmung zu der Versicherung erteilt hat.

Ist ein Schadensersatz wegen Nichtabnahme des Fahrzeuges möglich?

Ja, da die Abnahme des Fahrzeuges eine Hauptleistungspflicht des Kaufvertrages darstellt. Verletzt der Käufer diese Pflicht dadurch, dass er das Fahrzeug nicht entgegennimmt, so macht er unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Wie hoch sind die Bußgelder?

Die Höhe des Bußgeldes ist dem Bußgeldbescheid entnehmbar. Je nach Ordnungswidrigkeit fallen die Bußgelder unterschiedlich hoch aus. Die Höhe lässt sich dem aus dem Bußgeldkatalog entnehmen, welcher regelmäßig aktualisiert wird. In der Regel sind Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro fällig. Es gibt aber auch Fälle, insbesondere bei der Trunkenheit im Straßenverkehr, wo höhere Bußgelder möglich sind, nämlich bis 1.500 €.

Wer haftet für Schäden an der Ware, die während dem Transport entstanden sind?

Es haftet grundsätzlich der Frachtführer in der Zeit, in der sich die Ware in seiner Obhut befindet, für die Schäden, die entweder durch Verlust oder aber durch Beschädigung des Transportgutes entstehen. Dies ist regelmäßig der Zeitraum von der Übernahme der Güter bis zu ihrer Anlieferung. Ein Verschulden des Frachtführers ist für seine Haftung allerdings nicht notwendig.

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