Trunkenheitsfahrt – was bedeutet das konkret?

Ob nach einem festlichen Abendessen, einer Geburtstagsfeier oder dem vermeintlich harmlosen Feierabendbier – wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, begeht schnell eine sogenannte Trunkenheitsfahrt. Diese ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die erhebliche Folgen nach sich ziehen kann.

Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht vertreten wir von Gehrlein und Kollegen Mandanten, die sich einem entsprechenden Vorwurf gegenübersehen – kompetent, diskret und engagiert.

Ab wann spricht man von einer Trunkenheitsfahrt?

Der Begriff „Trunkenheitsfahrt“ ist rechtlich in § 316 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, obwohl er nicht mehr fahrtüchtig ist, macht sich strafbar – unabhängig davon, ob es zu einem Unfall kommt.

🔹 Ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat)
🔹 Ab 0,3 Promille: strafbar bei Fahrfehlern oder Gefährdung
🔹 Ab 1,6 Promille: zusätzliche Anordnung einer MPU

Schon geringe Mengen Alkohol können im Einzelfall zu einem Ermittlungsverfahren führen – besonders bei auffälligem Fahrverhalten.

Welche Strafen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt?

▪️Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
▪️Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung
▪️3 Punkte in Flensburg
▪️Verfahrenseintrag im Führungszeugnis möglich
▪️ Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bei hohem Promillewert oder Wiederholung

Diese Konsequenzen können weitreichende Auswirkungen auf Beruf und Privatleben haben – besonders bei beruflich genutzten Fahrzeugen oder als Berufskraftfahrer.

Häufige Fehler im Verfahren

Viele Betroffene machen bereits kurz nach dem Anhalten entscheidende Fehler:

🔸 Angaben zur Fahrt oder zum Alkoholkonsum ohne rechtlichen Beistand
🔸 Einwilligung in freiwillige Tests ohne Kenntnis der Folgen
🔸 Versäumnis wichtiger Fristen im Strafverfahren
🔸 Keine Akteneinsicht oder falsche Verteidigungsstrategie

Wir empfehlen: Schweigen Sie zunächst – und wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Wie wir helfen können

Als Kanzlei mit Spezialisierung im Verkehrsrecht bieten wir Ihnen:

▫️Sofortige Ersteinschätzung Ihrer Lage
▫️Verteidigung im Strafverfahren und vor Gericht
▫️Prüfung der Messmethoden und Beweislage
▫️Beratung zur MPU und Sperrfristverkürzung

▫️Zielgerichtete Strategie für Führerschein-Erhalt oder -Rückgewinnung

Unser Rat: Keine Panik – aber keine Zeit verlieren!

Eine Trunkenheitsfahrt ist ernst – aber nicht hoffnungslos. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser können wir Ihre Interessen wahren und negative Folgen begrenzen.

📞 Jetzt Kontakt aufnehmen – wir stehen Ihnen zur Seite.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Welche Rechte habe ich, wenn das Auto mangelhaft ist?

Ist das Auto bereits bei Übergabe an den Käufer mangelhaft gewesen, so stehen dem Käufer, falls der Verkäufer kein Verbraucher ist, mehrere Gewährleistungsrechte zur Verfügung. Diese reichen vom Rücktritt bis hin zur Minderung, dem Schadensersatz und dem Ersatz der Aufwendungen.

Welche Zahlungsfrist gilt bei Bußgeldbescheiden?

Üblicherweise muss die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an die zuständige Behörde gezahlt werden. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides ein. Somit haben Sie ab Erhalt des Bescheides meist vier Wochen Zeit, um die Summe zu überweisen.

Was sind die Stufen des Fahreignungs-Bewertungssystems?

Ergeben sich in der Summe der eingetragenen Entscheidungen bestimmte Punktestände, hat die Fahrerlaubnisbehörde gegenüber einem Fahrerlaubnisinhaber die nach § 4 StVG vorgeschriebenen Maßnahmen zu ergreifen. Maßnahmen: 4 bis 5 Punkte: Ermahnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar) 6 bis 7 Punkte: Verwarnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar) 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis

Welche Entschädigungen sind nach einem Verkehrsunfall möglich?

Nach einem Autounfall haben Geschädigte Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten durch die gegnerische Kfz-Versicherung. Aber auch die Heilbehandlungskosten werden übernommen und möglicherweise lässt sich Schmerzensgeld beantragen.

Welche Zahlungsfrist gilt bei Bußgeldbescheiden?

Üblicherweise muss die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an die zuständige Behörde gezahlt werden. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides ein. Somit haben Sie ab Erhalt des Bescheides meist vier Wochen Zeit, um die Summe zu überweisen.

Wann liegt eine Fahrerflucht vor?

Eine Fahrerflucht liegt dann vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt, ohne dass eine Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art der Beteiligung zum Unfallhergang vorgenommen werden konnte, oder ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben, um eine Feststellung zu ermöglichen, oder ohne sich nach angemessener Wartezeit bei der Polizei zu melden, um nachträglich die Feststellung der Angaben zu ermöglichen.

Familienrecht

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Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

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Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht

Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt

Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

Unfall

Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.