Trunkenheitsfahrt – was bedeutet das konkret?

Ob nach einem festlichen Abendessen, einer Geburtstagsfeier oder dem vermeintlich harmlosen Feierabendbier – wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, begeht schnell eine sogenannte Trunkenheitsfahrt. Diese ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die erhebliche Folgen nach sich ziehen kann.

Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht vertreten wir von Gehrlein und Kollegen Mandanten, die sich einem entsprechenden Vorwurf gegenübersehen – kompetent, diskret und engagiert.

Ab wann spricht man von einer Trunkenheitsfahrt?

Der Begriff „Trunkenheitsfahrt“ ist rechtlich in § 316 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, obwohl er nicht mehr fahrtüchtig ist, macht sich strafbar – unabhängig davon, ob es zu einem Unfall kommt.

🔹 Ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat)
🔹 Ab 0,3 Promille: strafbar bei Fahrfehlern oder Gefährdung
🔹 Ab 1,6 Promille: zusätzliche Anordnung einer MPU

Schon geringe Mengen Alkohol können im Einzelfall zu einem Ermittlungsverfahren führen – besonders bei auffälligem Fahrverhalten.

Welche Strafen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt?

▪️Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
▪️Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung
▪️3 Punkte in Flensburg
▪️Verfahrenseintrag im Führungszeugnis möglich
▪️ Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bei hohem Promillewert oder Wiederholung

Diese Konsequenzen können weitreichende Auswirkungen auf Beruf und Privatleben haben – besonders bei beruflich genutzten Fahrzeugen oder als Berufskraftfahrer.

Häufige Fehler im Verfahren

Viele Betroffene machen bereits kurz nach dem Anhalten entscheidende Fehler:

🔸 Angaben zur Fahrt oder zum Alkoholkonsum ohne rechtlichen Beistand
🔸 Einwilligung in freiwillige Tests ohne Kenntnis der Folgen
🔸 Versäumnis wichtiger Fristen im Strafverfahren
🔸 Keine Akteneinsicht oder falsche Verteidigungsstrategie

Wir empfehlen: Schweigen Sie zunächst – und wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Wie wir helfen können

Als Kanzlei mit Spezialisierung im Verkehrsrecht bieten wir Ihnen:

▫️Sofortige Ersteinschätzung Ihrer Lage
▫️Verteidigung im Strafverfahren und vor Gericht
▫️Prüfung der Messmethoden und Beweislage
▫️Beratung zur MPU und Sperrfristverkürzung

▫️Zielgerichtete Strategie für Führerschein-Erhalt oder -Rückgewinnung

Unser Rat: Keine Panik – aber keine Zeit verlieren!

Eine Trunkenheitsfahrt ist ernst – aber nicht hoffnungslos. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser können wir Ihre Interessen wahren und negative Folgen begrenzen.

📞 Jetzt Kontakt aufnehmen – wir stehen Ihnen zur Seite.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Ich bin mit einem Wagen von Car-Sharing gefahren. Worauf muss ich nun zusätzlich achten?

Dem Car-Sharing-Anbieter umgehend Bescheid geben.

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Eigengefährdung?

Grundsätzlich besteht ein Schmerzensgeldanspruch, wenn Sie in einem Verkehrsunfall unverschuldet verwickelt waren. Dies gilt auch dann, wenn Sie nur der Beifahrer waren. Begeben Sie sich jedoch selbst in Gefahr, weil Sie z.B. zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto steigen, oder weil Sie an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen haben, verwirken Sie Ihren Anspruch auf ein Schmerzensgeld.

Werden die Vermögensverhältnisse bei der Schmerzensgeldberechnung berücksichtigt?

Ja, auch die Vermögensverhältnisse des Geschädigten und des Schädigers sind relevant. Da die Schadensabwicklung im Verkehrsunfallrecht über die Haftpflichtversicherung des Schädigers erfolgt, wird dessen wirtschaftlich bessere Position schmerzensgelderhöhend berücksichtigt.

Wann liegt ein ganz belangloser Sachschaden vor?

Ein ganz belangloser Sachschaden – und damit kein Unfall im rechtlichen Sinne – liegt vor, wenn üblicherweise keine Schadensersatzansprüche gestellt werden, oder allgemein bei Schäden bis zu einer Höhe von ca. 50 €.

Beim Autounfall wurden auch Gegenstände im Fahrzeug beschädigt. Müssen diese Gegenstände auch vom Unfallgegner ersetzt werden?

Grundsätzlich ja, wenn das nachweisbar ist und auch beziffert werden kann; manchmal hilft auch die eigene Hausratversicherung.

Wie lange haftet die Werkstatt für mangelhafte Arbeit?

Gewährleistungsrechte können normalerweise innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Die Frist kann aber auf ein Jahr verkürzt werden. Viele Werkstätten haben besondere Reparaturbedingungen, bei denen der Kunde nur noch eine verkürzte Gewährleistungszeit von einem Jahr hat. Das ist aber nur dann zulässig, wenn diese Bedingungen dem Kunden vor Vertragsschluss, im genauen Wortlaut, ausgehändigt wurden.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

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