Trunkenheit am Steuer – was jetzt?
Ein geselliges Abendessen, ein Glas zu viel – und schon wird man in eine Polizeikontrolle verwickelt. Trunkenheit im Straßenverkehr zählt zu den häufigsten, aber auch folgenreichsten Delikten im Verkehrsrecht. Die rechtlichen Konsequenzen sind oft drastisch: Führerscheinverlust, Geldstrafe, Punkte, MPU – im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.
Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, ab wann man als alkoholisiert gilt, welche Strafen drohen – und wie wir Sie im Ernstfall bestmöglich unterstützen.
Ab wann gilt man als „betrunken“ im Straßenverkehr?
Die Promillegrenzen im Überblick:
🔴 0,0 ‰ - für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren verpflichtend
🔴 0,3 ‰ - ab hier kann bei auffälligem Fahrverhalten eine Straftat vorliegen
🔴 0,5 ‰ - absolute Grenze für Ordnungswidrigkeit (Bußgeld, Fahrverbot, Punkte)
🔴 1,1 ‰ - absolute Fahruntüchtigkeit – Straftat, auch ohne Ausfallerscheinungen
🔴 1,6 ‰ - Grenze für verpflichtende MPU bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Wichtig: Bereits ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien, Unfall) kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Welche Strafen drohen?
Die Sanktionen bei Trunkenheitsfahrten sind empfindlich – je nach Schwere des Vergehens:
🔹Ab 0,5 ‰:
➤ 500 € Bußgeld (beim ersten Verstoß)
➤ 2 Punkte in Flensburg
➤ 1 Monat Fahrverbot
🔹Ab 1,1 ‰:
➤ Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
➤ Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
➤ Entzug der Fahrerlaubnis
➤ 3 Punkte in Flensburg
➤ Sperrfrist für Neuerteilung
➤ MPU
🔹Wiederholungstäter oder Unfälle unter Alkoholeinfluss:
➤ Höhere Geldstrafen
➤ Längere Sperrfristen
➤ Führerscheinentzug für mehrere Jahre möglich
Und was ist mit E-Scootern oder Fahrrädern?
Auch hier gelten Promillegrenzen. Wer betrunken auf einem E-Scooter oder Fahrrad fährt, riskiert ebenso:
🔸Punkte
🔸Geldstrafen
🔸Fahrverbot oder sogar Führerscheinentzug
Bei E-Scootern gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Kraftfahrzeugen.
Wie können wir helfen?
Wir prüfen jede Phase des Verfahrens:
✅ War die Kontrolle rechtmäßig?
✅ Wurde der Atemalkoholtest korrekt durchgeführt?
✅ Gibt es entlastende Umstände?
✅ Können wir eine Sperrfrist verkürzen?
✅ Ist die Anordnung einer MPU vermeidbar?
Gerade bei Ersttätern ist es oft möglich, das Strafmaß zu reduzieren oder das Verfahren unter Auflagen einstellen zu lassen.
Fazit: Trunkenheitsfahrten haben ernste Folgen – aber Sie sind nicht allein
Wer unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wird, steht vor vielen Fragen – rechtlich, beruflich und persönlich. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten, Fehler zu vermeiden und Ihre Mobilität zu sichern.
🎯 Kontaktieren Sie uns frühzeitig – bevor die Strafe rechtskräftig wird.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.
Kompetent. Diskret. Durchsetzungsstark.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (wie z.B. der Schweiz) können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Bedenken Sie jedoch die Verjährung im jeweiligen Nicht-EU-Staat bei Ihrem nächsten Besuch.
Ja, jedoch nur, wenn gem. § 45 Abs. 3 VVG der Versicherte seine Zustimmung zu der Versicherung erteilt hat.
Gewährleistungsrechte können normalerweise innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Die Frist kann aber auf ein Jahr verkürzt werden. Viele Werkstätten haben besondere Reparaturbedingungen, bei denen der Kunde nur noch eine verkürzte Gewährleistungszeit von einem Jahr hat. Das ist aber nur dann zulässig, wenn diese Bedingungen dem Kunden vor Vertragsschluss, im genauen Wortlaut, ausgehändigt wurden.
Nacherfüllung ist einerseits die Beseitigung des Mangels (durch eine Reparatur bspw.), oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.
6 – 9 Monate Führerscheinentzug bei 1,2 – 1,6 Promille. Bei 1,6 – 2,0 Promille sind eher 9 – 12 Monate zu erwarten. Liegt der Wert bei über 2,0 Promille, so ist mit einem Entzug von 18 Monaten bis hin zu mehreren Jahren möglich. Im Einzelfall kann der Richter sogar den Entzug der Fahrerlaubnis ohne zeitliche Begrenzung verfügen.
Nein. Zwar besitzen Sie immer noch eine Fahrerlaubnis, aber Sie müssen diese auch nachweisen können. Aus diesem Grund ist das Fahren nicht erlaubt.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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