Traffistar-Blitzer – Präzise Technik oder rechtlich angreifbar?
Die meisten Autofahrer begegnen ihnen, ohne es zu merken: Traffistar-Blitzer. Sie sind unauffällig, arbeiten digital – und liefern massenhaft Messdaten. Doch was viele nicht wissen: Auch bei Traffistar S350 & Co. kommt es immer wieder zu Zweifeln an der Messgenauigkeit. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, was es mit diesen Blitzern auf sich hat – und wann sich ein Einspruch lohnt.
Was ist ein Traffistar?
Traffistar ist eine Blitzer-Serie des Herstellers Jenoptik. Am bekanntesten ist der Traffistar S350, ein sogenannter semi-stationärer Blitzer. Er misst:
▫️Geschwindigkeit
▫️Rotlichtverstöße
▫️Teilweise auch in beide Fahrtrichtungen gleichzeitig
Er kommt besonders häufig in Städten, Baustellen oder auf Landstraßen zum Einsatz.
Wie funktioniert der Traffistar S350?
Der Traffistar arbeitet mit:
🔸Lasermessung (LIDAR) – ohne Induktionsschleifen
🔸digitaler Verarbeitung der Messdaten
🔸vollautomatisierter Auswertung – oft ohne menschliches Eingreifen
Die Geräte gelten als hochmodern – doch nicht alle Gerichte sehen das so.
Warum sind Traffistar-Messungen rechtlich umstritten?
Gerade der Traffistar S350 stand mehrfach im Fokus juristischer Auseinandersetzungen. Gründe:
🔹 Messdaten werden nicht vollständig gespeichert
🔹 Die Rohmessdaten fehlen – eine nachträgliche Überprüfung ist erschwert
🔹 Einige Gerichte sehen darin einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör
Beispiel: Das Verfassungsgericht des Saarlands hat 2019 eine Messung mit dem S350 für unverwertbar erklärt – mit Signalwirkung für ähnliche Verfahren.
Was bedeutet das für Betroffene?
Wenn Sie von einem Traffistar geblitzt wurden:
✅ Bußgeldbescheid nicht einfach akzeptieren
✅ Blitzermessung prüfen lassen – auch technisch!
✅ Einspruch einlegen – Frist: 14 Tage nach Zustellung
✅ Bei Zweifeln: Blitzergutachten in Erwägung ziehen
Gerade wenn kein Foto vom Fahrer erkennbar ist oder die Messung nicht transparent nachvollziehbar, kann sich ein Verfahren lohnen.
Häufige Fragen aus der Praxis
Ist jeder Traffistar fehlerhaft?
Nein – aber es gibt immer wieder Fälle, in denen Messungen nicht gerichtsfest sind.
Kann ich die Messdaten einsehen?
Oft schwierig, da keine Rohmessdaten gespeichert werden. Trotzdem: Akteneinsicht lohnt sich.
Lohnt sich ein Einspruch wirklich?
Bei hohem Bußgeld, Fahrverbot oder drohendem Punkte-Eintrag – auf jeden Fall prüfen lassen.
Fazit: Traffistar – technisch stark, rechtlich angreifbar
Die Technik des Traffistar ist modern – aber nicht unfehlbar. Viele Verfahren basieren auf Messungen, die nicht nachprüfbar sind. Gerade für Berufskraftfahrer, Unternehmer oder Vielfahrer kann sich ein juristisches Vorgehen lohnen.
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Gehrlein und Kollegen – Ihr Partner für Verkehrsrecht.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Zunächst einmal kann ein Anwalt überprüfen, ob überhaupt ein Schmerzensgeldanspruch besteht. Weiterhin kann er Sie über die Möglichkeiten sowie die beste Vorgehensweise in Ihrem Fall in Kenntnis setzen und Sie beraten.
Für schwere Ordnungswidrigkeiten sieht der Punktekatalog einen Punkt in Flensburg vor. Für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot gibt es zwei Punkte. Bei einer Straftat gibt es bis zu 3 Punkten.
Grundsätzlich ist ein Mietwagen – wie jedes andere Fahrzeug – durch eine Haftpflichtversicherung geschützt. Sie übernimmt Schäden, die der Unfallverursacher anderen zufügt. Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, so tragen Sie lediglich die Selbstbeteiligung, welche oft auch dann zu zahlen ist, wenn Sie als Mieter des Fahrzeuges den Unfall nicht verursacht haben.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist dem § 253 Abs. 2 BGB zu entnehmen. Danach kann man infolge unfallbedingter körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine „billige Entschädigung“ in Geld fordern. Wie viel dabei gefordert werden darf, hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab.
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt 100 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Hat er dabei den Straßenverkehr gefährdet, sind sogar 150 Euro fällig inklusive zwei Punkte in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Richtig teuer wird es, wenn zusätzlich eine Sachbeschädigung vorliegt: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg inklusive 1 Monat Fahrverbot. Auch Fahrradfahrer dürfen beim Radeln das Handy nicht in die Hand nehmen, sonst müssen sie mit einer Geldbuße in Höhe von 55 Euro rechnen. (Stand März 2022)
Zu den weiteren Verpflichtungen des Versicherungsnehmers zählt auch die Einhaltung der vertraglich festgelegten Obliegenheiten. Zu diesen Obliegenheiten gehören beispielsweise korrekte Angaben beim Fahrzeug.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Bußgeld
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