Traffistar-Blitzer – Präzise Technik oder rechtlich angreifbar?
Die meisten Autofahrer begegnen ihnen, ohne es zu merken: Traffistar-Blitzer. Sie sind unauffällig, arbeiten digital – und liefern massenhaft Messdaten. Doch was viele nicht wissen: Auch bei Traffistar S350 & Co. kommt es immer wieder zu Zweifeln an der Messgenauigkeit. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, was es mit diesen Blitzern auf sich hat – und wann sich ein Einspruch lohnt.
Was ist ein Traffistar?
Traffistar ist eine Blitzer-Serie des Herstellers Jenoptik. Am bekanntesten ist der Traffistar S350, ein sogenannter semi-stationärer Blitzer. Er misst:
▫️Geschwindigkeit
▫️Rotlichtverstöße
▫️Teilweise auch in beide Fahrtrichtungen gleichzeitig
Er kommt besonders häufig in Städten, Baustellen oder auf Landstraßen zum Einsatz.
Wie funktioniert der Traffistar S350?
Der Traffistar arbeitet mit:
🔸Lasermessung (LIDAR) – ohne Induktionsschleifen
🔸digitaler Verarbeitung der Messdaten
🔸vollautomatisierter Auswertung – oft ohne menschliches Eingreifen
Die Geräte gelten als hochmodern – doch nicht alle Gerichte sehen das so.
Warum sind Traffistar-Messungen rechtlich umstritten?
Gerade der Traffistar S350 stand mehrfach im Fokus juristischer Auseinandersetzungen. Gründe:
🔹 Messdaten werden nicht vollständig gespeichert
🔹 Die Rohmessdaten fehlen – eine nachträgliche Überprüfung ist erschwert
🔹 Einige Gerichte sehen darin einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör
Beispiel: Das Verfassungsgericht des Saarlands hat 2019 eine Messung mit dem S350 für unverwertbar erklärt – mit Signalwirkung für ähnliche Verfahren.
Was bedeutet das für Betroffene?
Wenn Sie von einem Traffistar geblitzt wurden:
✅ Bußgeldbescheid nicht einfach akzeptieren
✅ Blitzermessung prüfen lassen – auch technisch!
✅ Einspruch einlegen – Frist: 14 Tage nach Zustellung
✅ Bei Zweifeln: Blitzergutachten in Erwägung ziehen
Gerade wenn kein Foto vom Fahrer erkennbar ist oder die Messung nicht transparent nachvollziehbar, kann sich ein Verfahren lohnen.
Häufige Fragen aus der Praxis
Ist jeder Traffistar fehlerhaft?
Nein – aber es gibt immer wieder Fälle, in denen Messungen nicht gerichtsfest sind.
Kann ich die Messdaten einsehen?
Oft schwierig, da keine Rohmessdaten gespeichert werden. Trotzdem: Akteneinsicht lohnt sich.
Lohnt sich ein Einspruch wirklich?
Bei hohem Bußgeld, Fahrverbot oder drohendem Punkte-Eintrag – auf jeden Fall prüfen lassen.
Fazit: Traffistar – technisch stark, rechtlich angreifbar
Die Technik des Traffistar ist modern – aber nicht unfehlbar. Viele Verfahren basieren auf Messungen, die nicht nachprüfbar sind. Gerade für Berufskraftfahrer, Unternehmer oder Vielfahrer kann sich ein juristisches Vorgehen lohnen.
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Gehrlein und Kollegen – Ihr Partner für Verkehrsrecht.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Sollte der Prozess zu Ihren Gunsten ausgehen und Ihnen wird Schmerzensgeld zugesprochen, muss die Versicherung des Schädigers die Kosten für Ihren Anwalt tragen.
Wenn jemand verletzt ist, oder wenn der Sachschaden hoch ist, oder wenn Sie sich nicht mit dem Unfallgegner einigen können, er keinen Versicherungsnachweis hat oder Fahrerflucht begeht, sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Beachte: in einigen Ländern muss die Polizei für sämtliche Sachschäden hinzugezogen werden, auch wenn es sich dabei um Bagatellschäden handelt. Sie sollten in jedem Fall die Polizei um ein Unfallprotokoll bitten.
Immer die Polizei informieren, Beweismittel sammeln (Glassplitter vom anderen Kfz oder Lacksplitter) geben Aufschluss über das andere Fahrzeug; eigene Haftpflicht oder Kaskoversicherung informieren, Anwalt einschalten.
Grundsätzlich ist diese erst einmal nicht von Nöten. Bei der Datenabfrage nehmen wir eine vorhandene Rechtschutzversicherung zwar mit auf, diese wird jedoch ohne Ihr Einverständnis nicht kontaktiert oder gar in Anspruch genommen. Erst wenn absehbar ist, dass eine Regulierung nicht oder nicht vollständig erfolgt, wenden wir uns nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an den jeweiligen Rechtschutzversicherer. Weshalb eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein – Verkehr – dennoch sinnvoll ist, ist mit einem täglich auftretendem Fallbeispiel schnell erläutert. Sie setzen Ihr Fahrzeug auf einem Supermarktplatz zurück, um diesen zu verlassen. Gleichzeitig bemerken Sie den späteren Unfallgegner der aus dem gegenüberliegenden Parkplatz ebenfalls zurücksetzt. Da Sie diesen bemerkt haben, bleiben Sie stehen und es kommt zur Kollision. Wie so häufig hat das Unfallgeschehen niemand beobachtet. Sowohl der Unfallgegner als auch Sie sind alleine im Fahrzeug. Der Unfallgegner streitet einen Verursachungsbeitrag ab und schildert wider besseres Wissen das Unfallgeschehen konträr. Gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gibt er an, dass Sie ihm aufgefahren sind, weshalb diese nicht in die Regulierung eintritt. Mangels Ihnen zur Verfügung stehender Beweismittel, wird ein Klageverfahren auf die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens zu richten sein. Das zuständige Gericht wird hierfür in aller Regel einen Kostenvorschuss von 2.000,00 – 3.000,00 € anfordern. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland im vergangenen Jahr 2,8 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet wurden, erscheint diese Konstellation grundsätzlich nicht völlig abwegig zu sein. Der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung gehört nach unserer Auffassung daher ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung zu den Basics.
Der Logistikvertrag ist der komplizierteste der Vertragstypen im Transportrecht. Er ist im Gesetz nicht geregelt und enthält regelmäßig Elemente verschiedener Vertragstypen und ist damit ein typengemischter Vertrag (OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.01.2017, I-18 U 164/15). Häufig werden im Logistikvertrag Transport und Lagerelemente verbunden und darüber hinaus weitere logistische Dienstleistungen vereinbart, wie in etwa die Montage oder Etikettierung.
Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, von denen bei der Beförderung oder unsachgemäßer Behandlung Gefahren für die Umwelt ausgehen, oder die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Transporte, die nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind verboten. Dieser Grundsatz im Gefahrgutrecht soll schwerwiegende Unfälle in katastrophalen Ausmaßen für Mensch und Umwelt verhindern.
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Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Bußgeld
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