Schmerzensgeld hat eine Ausgleichsfunktion
Schmerzensgeld soll dem Unfallopfer einen angemessenen Ausgleich für seine verletzungsbedingten Schäden bieten. Derartige Schäden sind vor allem die anlässlich des Verkehrsunfalls erlittenen oder noch zu erleidenden Schmerzen, ausgestandene Ängste und Sorgen und die Beeinträchtigung der Lebensfreude. Art und Ausmaß dieser Beeinträchtigungen bestimmen die Höhe des Schmerzensgeldes.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Dies wird stets je nach vorliegendem Einzelfall vor Gericht entschieden. Eine Orientierung bieten dabei sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die Urteile über Schmerzensgeldsummen beinhalten, die in der Vergangenheit bei ähnlichen Verletzungen gezahlt werden mussten.
Auf keinen Fall sollte man sich an der Unfallstelle mündlich oder schriftlich zu einer Teilschuld bekennen. Das gefährdet sogar den eigenen Versicherungsschutz gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Auch gegenüber der Polizei zum Unfallhergang keine Angaben machen. Das macht man später über den eigenen Anwalt.
Wenn Sie trotz Mahnung nicht zahlen, wird das Verfahren an die Vollstreckungsbehörde weitergeleitet, welche sodann mit der Forderungseintreibung beginnt. Im schlimmsten Fall droht Ihnen hierbei die sogenannte Erzwingungshaft. Diese Maßnahmen führen zu weiteren Kosten, die Sie zu tragen haben.
Grundsätzlich gilt, dass eine Fahrerflucht ohne Vorsatz strafrechtlich betrachtet keine Sanktionen begründet. Problematisch ist jedoch, dass die Behörden in einem solchen Fall lediglich von einer Schutzbehauptung ausgehen. Erschwerend kommt hinzu, dass der mangelnde Vorsatz bei größeren Schäden nur schwer begründen ist. Stellt sich allerdings tatsächlich heraus, dass die Unfallflucht gar nicht bemerkt werden konnte, hat der Betreffende strafrechtlich nichts zu befürchten. Denn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt damit mangels Vorsatzes nicht vor.
Der Versicherungsnehmer ist zur Zahlung der vereinbarten Prämie verpflichtet.
Bußgelder werden nicht nur im Verkehrsrecht, sondern auch in anderen Rechtsgebieten erteilt. Speziell im Verkehrsrecht gibt es jedoch den sogenannten Bußgeldkatalog, welche nahezu jeden Verkehrsverstoß beinhaltet.
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