PoliScan: Was Sie über das Blitzersystem wissen sollten
Ob auf der Autobahn, in der Stadt oder auf der Landstraße – immer häufiger begegnet man modernen Messanlagen mit auffällig hohem Aufbau und mehreren Sensoren: die sogenannten PoliScan-Speed-Blitzer. Doch was steckt hinter dieser Technologie? Und wie rechtssicher sind die Messergebnisse wirklich?
Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht unterstützt Sie Gehrlein und Kollegen bei allen Fragen und Problemen rund um PoliScan-Blitzer – sei es bei fehlerhaften Messungen, drohendem Bußgeld oder möglichen Punkten in Flensburg.
Was ist ein PoliScan-Blitzer?
PoliScan Speed ist ein Messsystem zur Geschwindigkeitsüberwachung, das vom Hersteller Vitronic entwickelt wurde. Im Unterschied zu klassischen Radargeräten nutzt PoliScan Lasertechnik (LIDAR) zur Geschwindigkeitsmessung. Das System erfasst nicht nur die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs, sondern auch dessen exakte Position auf der Fahrspur – das macht es vielseitig einsetzbar und besonders attraktiv für Behörden.
Merkmale des PoliScan-Systems:
▫️LIDAR-Technologie (Laser statt Radar oder Induktionsschleifen)
▫️Mehrspurige Messung möglich
▫️Messung erfolgt unabhängig von Fahrzeuggröße oder Tageszeit
▫️Häufig stationär oder semi-mobil im Einsatz
▫️In vielen Fällen automatisiert mit Foto- und Datenspeicherung
Doch trotz der technischen Modernität ist die Rechtslage nicht immer eindeutig – insbesondere, wenn es um die Transparenz der Messdaten geht.
Warum PoliScan-Messungen rechtlich umstritten sind
PoliScan-Blitzer stehen regelmäßig in der Kritik – sowohl bei Anwälten als auch bei Sachverständigen. Der Grund: Die Messung erfolgt vollautomatisch, und die Rohmessdaten werden nicht immer vollständig gespeichert. Das kann es im Streitfall erschweren, die Messung nachträglich zu überprüfen.
Häufige Probleme:
🔸Fehlende Rohmessdaten erschweren die gerichtliche Überprüfung
🔸Falsche Fahrzeugzuordnung bei mehrspurigen Straßen
🔸Messungen bei schlechtem Wetter oder starker Sonneneinstrahlung können ungenau sein
🔸In manchen Bundesländern ist der Einsatz rechtlich umstritten oder wurde in Einzelfällen angezweifelt
Gerichte urteilen unterschiedlich, ob ein Einspruch gegen eine PoliScan-Messung Erfolg haben kann. Umso wichtiger ist eine fundierte Einzelfallprüfung durch eine Kanzlei mit verkehrsrechtlicher Spezialisierung, wie Gehrlein und Kollegen.
Wie Sie sich gegen fehlerhafte PoliScan-Messungen wehren können
Wird Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch ein PoliScan-Gerät vorgeworfen, sollten Sie nicht vorschnell zahlen – auch dann nicht, wenn das Foto eindeutig erscheint. In vielen Fällen lohnt sich eine Prüfung:
Ihre Handlungsmöglichkeiten:
🔹Akteneinsicht beantragen (ggf. durch uns)
🔹Prüfung der Messprotokolle und Gerätekonfiguration
🔹Begutachtung durch technische Sachverständige
🔹Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Bei fehlerhafter Messung oder unklarer Beweislage kann ein Verfahren eingestellt oder ein Bußgeld reduziert werden – insbesondere wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.
Unsere Empfehlung: Rechtzeitig beraten lassen
Gerade bei modernen Blitzsystemen wie PoliScan ist es für Laien kaum möglich, die Rechtmäßigkeit eines Verfahrens selbst einzuschätzen. Gehrlein und Kollegen bieten Ihnen eine kompetente Prüfung und individuelle Rechtsberatung – unabhängig davon, ob Sie als Privatperson, Spediteur oder Autohaus betroffen sind.
Unsere Vorteile auf einen Blick:
▪️Umfassende Akteneinsicht und Beurteilung der Beweislage
▪️Zusammenarbeit mit technischen Gutachtern
▪️Erfahrung mit PoliScan-Messverfahren aus zahlreichen Fällen
▪️Schnelle und transparente Kommunikation
Fazit & Ihr nächster Schritt
PoliScan-Blitzer sind technisch ausgefeilt – aber rechtlich nicht unantastbar. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, der auf einer PoliScan-Messung basiert, sollten Sie keine voreiligen Entscheidungen treffen.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Nein. Sobald Sie fristgerecht Einspruch eingelegt haben, müssen Sie das Bußgeld erst zahlen, wenn Ihr Einspruch keinen Erfolg hatte.
Nein, auch Radfahrer und Fußgänger können Verkehrsteilnehmer sein und Ordnungswidrigkeiten begehen, welche mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Anspruch auf Schmerzensgeld hat, wer bei einem Autounfall unverschuldet erhebliche Verletzungen erlitten hat. Um vom Unfallverursacher Geld zu bekommen, müssen Geschädigte den Unfall als Ursache ihrer Beschwerden nachweisen.
Ist das Auto genauso viel wert wie der vereinbarte Restwert, braucht der Leasingnehmer nichts nachzahlen. Ist das Auto mehr wert als der kalkulierte Restwert, so bekommt der Leasingnehmer in der Regel 75% vom Mehrerlös ausgezahlt. Die restlichen 25% stehen aus steuerlichen Gründen der Leasinggesellschaft zu.
Neben den Ersatzansprüchen des Unfallgeschädigten muss der Unfallverursacher auch mit einem Bußgeld, oder auch Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot rechnen. Insbesondere bei der Fahrerflucht sind Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten keine Seltenheit.
Nein, dass der gegnerische Versicherer eigene Interessen verfolgt, weil er seine Aufwendungen schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen niedrig halten will, leuchtet sofort ein. Aber auch die Werkstatt kann eigene Interessen verfolgen. Im Falle eines Totalschadens, bei dem vom Versicherer die Reparaturkosten zu ersetzen wären, könnte eine Werkstatt zu einer Reparatur raten, weil diese für die Werkstatt wirtschaftlich interessanter ist als der Verkauf eines Ersatzfahrzeuges. Häufig sind den Mitarbeitern in den Werkstätten bzw. Autohäusern auch nicht alle rechtlichen Feinheiten bekannt, die von Bedeutung sein können.
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