PoliScan: Was Sie über das Blitzersystem wissen sollten
Ob auf der Autobahn, in der Stadt oder auf der Landstraße – immer häufiger begegnet man modernen Messanlagen mit auffällig hohem Aufbau und mehreren Sensoren: die sogenannten PoliScan-Speed-Blitzer. Doch was steckt hinter dieser Technologie? Und wie rechtssicher sind die Messergebnisse wirklich?
Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht unterstützt Sie Gehrlein und Kollegen bei allen Fragen und Problemen rund um PoliScan-Blitzer – sei es bei fehlerhaften Messungen, drohendem Bußgeld oder möglichen Punkten in Flensburg.
Was ist ein PoliScan-Blitzer?
PoliScan Speed ist ein Messsystem zur Geschwindigkeitsüberwachung, das vom Hersteller Vitronic entwickelt wurde. Im Unterschied zu klassischen Radargeräten nutzt PoliScan Lasertechnik (LIDAR) zur Geschwindigkeitsmessung. Das System erfasst nicht nur die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs, sondern auch dessen exakte Position auf der Fahrspur – das macht es vielseitig einsetzbar und besonders attraktiv für Behörden.
Merkmale des PoliScan-Systems:
▫️LIDAR-Technologie (Laser statt Radar oder Induktionsschleifen)
▫️Mehrspurige Messung möglich
▫️Messung erfolgt unabhängig von Fahrzeuggröße oder Tageszeit
▫️Häufig stationär oder semi-mobil im Einsatz
▫️In vielen Fällen automatisiert mit Foto- und Datenspeicherung
Doch trotz der technischen Modernität ist die Rechtslage nicht immer eindeutig – insbesondere, wenn es um die Transparenz der Messdaten geht.
Warum PoliScan-Messungen rechtlich umstritten sind
PoliScan-Blitzer stehen regelmäßig in der Kritik – sowohl bei Anwälten als auch bei Sachverständigen. Der Grund: Die Messung erfolgt vollautomatisch, und die Rohmessdaten werden nicht immer vollständig gespeichert. Das kann es im Streitfall erschweren, die Messung nachträglich zu überprüfen.
Häufige Probleme:
🔸Fehlende Rohmessdaten erschweren die gerichtliche Überprüfung
🔸Falsche Fahrzeugzuordnung bei mehrspurigen Straßen
🔸Messungen bei schlechtem Wetter oder starker Sonneneinstrahlung können ungenau sein
🔸In manchen Bundesländern ist der Einsatz rechtlich umstritten oder wurde in Einzelfällen angezweifelt
Gerichte urteilen unterschiedlich, ob ein Einspruch gegen eine PoliScan-Messung Erfolg haben kann. Umso wichtiger ist eine fundierte Einzelfallprüfung durch eine Kanzlei mit verkehrsrechtlicher Spezialisierung, wie Gehrlein und Kollegen.
Wie Sie sich gegen fehlerhafte PoliScan-Messungen wehren können
Wird Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch ein PoliScan-Gerät vorgeworfen, sollten Sie nicht vorschnell zahlen – auch dann nicht, wenn das Foto eindeutig erscheint. In vielen Fällen lohnt sich eine Prüfung:
Ihre Handlungsmöglichkeiten:
🔹Akteneinsicht beantragen (ggf. durch uns)
🔹Prüfung der Messprotokolle und Gerätekonfiguration
🔹Begutachtung durch technische Sachverständige
🔹Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Bei fehlerhafter Messung oder unklarer Beweislage kann ein Verfahren eingestellt oder ein Bußgeld reduziert werden – insbesondere wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.
Unsere Empfehlung: Rechtzeitig beraten lassen
Gerade bei modernen Blitzsystemen wie PoliScan ist es für Laien kaum möglich, die Rechtmäßigkeit eines Verfahrens selbst einzuschätzen. Gehrlein und Kollegen bieten Ihnen eine kompetente Prüfung und individuelle Rechtsberatung – unabhängig davon, ob Sie als Privatperson, Spediteur oder Autohaus betroffen sind.
Unsere Vorteile auf einen Blick:
▪️Umfassende Akteneinsicht und Beurteilung der Beweislage
▪️Zusammenarbeit mit technischen Gutachtern
▪️Erfahrung mit PoliScan-Messverfahren aus zahlreichen Fällen
▪️Schnelle und transparente Kommunikation
Fazit & Ihr nächster Schritt
PoliScan-Blitzer sind technisch ausgefeilt – aber rechtlich nicht unantastbar. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, der auf einer PoliScan-Messung basiert, sollten Sie keine voreiligen Entscheidungen treffen.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) beurteilt in Deutschland die Fahreignung des Antragstellers.
Nein, auch Radfahrer und Fußgänger können Verkehrsteilnehmer sein und Ordnungswidrigkeiten begehen, welche mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Üblicherweise muss die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an die zuständige Behörde gezahlt werden. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides ein. Somit haben Sie ab Erhalt des Bescheides meist vier Wochen Zeit, um die Summe zu überweisen.
Ist der Auftraggeber nicht Eigentümer des Fahrzeuges, was etwa bei einem Leasingfahrzeug denkbar ist, dann hat die Werkstatt hier kein Pfandrecht am Fahrzeug.
Grundsätzlich ist diese erst einmal nicht von Nöten. Bei der Datenabfrage nehmen wir eine vorhandene Rechtschutzversicherung zwar mit auf, diese wird jedoch ohne Ihr Einverständnis nicht kontaktiert oder gar in Anspruch genommen. Erst wenn absehbar ist, dass eine Regulierung nicht oder nicht vollständig erfolgt, wenden wir uns nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an den jeweiligen Rechtschutzversicherer. Weshalb eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein – Verkehr – dennoch sinnvoll ist, ist mit einem täglich auftretendem Fallbeispiel schnell erläutert. Sie setzen Ihr Fahrzeug auf einem Supermarktplatz zurück, um diesen zu verlassen. Gleichzeitig bemerken Sie den späteren Unfallgegner der aus dem gegenüberliegenden Parkplatz ebenfalls zurücksetzt. Da Sie diesen bemerkt haben, bleiben Sie stehen und es kommt zur Kollision. Wie so häufig hat das Unfallgeschehen niemand beobachtet. Sowohl der Unfallgegner als auch Sie sind alleine im Fahrzeug. Der Unfallgegner streitet einen Verursachungsbeitrag ab und schildert wider besseres Wissen das Unfallgeschehen konträr. Gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gibt er an, dass Sie ihm aufgefahren sind, weshalb diese nicht in die Regulierung eintritt. Mangels Ihnen zur Verfügung stehender Beweismittel, wird ein Klageverfahren auf die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens zu richten sein. Das zuständige Gericht wird hierfür in aller Regel einen Kostenvorschuss von 2.000,00 – 3.000,00 € anfordern. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland im vergangenen Jahr 2,8 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet wurden, erscheint diese Konstellation grundsätzlich nicht völlig abwegig zu sein. Der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung gehört nach unserer Auffassung daher ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung zu den Basics.
Auch wenn Sie nicht das Fahrzeug führen, so haften Sie als Halter Ihres Fahrzeuges stets für einen Schaden, den ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Diese Haftung ist sogar verschuldensunabhängig. Zusätzlich steigt die Prämienzahlung an die Versicherung. Generell sollten Sie vorab klären, wer für eventuelle Schäden und/oder Selbstbeteiligungen bei der Versicherung aufkommen soll, und dies vertraglich festhalten.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

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Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.