Kaskoschaden

Ein Kfz Kaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden, höhere Gewalt, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Wild, Diebstahl, Brand oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde. Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung der Absicherung des eigenen Fahrzeugs gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.

Der Kaskoversicherung liegt ein Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen zugrunde, es gilt daher Vertragsrecht.

Die im Kfz Kaskoschadenfall zugrunde liegenden vertraglichen Ansprüche unterscheiden sich von den rechtlichen Ansprüchen im Kfz Haftpflichtschadenfall. Im Kaskoschadenfall gestaltet der Versicherer mit Hilfe der AKB die Vertragsbedingungen.

Die Ansprüche sind überschaubar, erstattet werden in der Regel nur die reinen Reparaturkosten, sowie die einfachen Bergungs- und Abschleppkosten. Sonstige Positionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Betriebsmittel und andere, sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen. Der Umfang der Ersatzleistungen der Kaskoversicherung ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Welche Pflichten ergeben sich aus dem Frachtvertrag?

Durch den Frachtvertrag wird gem. § 407 Abs. 1 HGB der Frachtführer verpflichtet, das Gut an den vereinbarten Ort zu befördern und an den Empfänger abzuliefern. Gem. § 407 Abs. 2 HGB ist der Absender zur Zahlung der vereinbarten Fracht verpflichtet.

Wird auch die unbewusste/ohne Vorsatz begangene Fahrerflucht bestraft?

Grundsätzlich gilt, dass eine Fahrerflucht ohne Vorsatz strafrechtlich betrachtet keine Sanktionen begründet. Problematisch ist jedoch, dass die Behörden in einem solchen Fall lediglich von einer Schutzbehauptung ausgehen. Erschwerend kommt hinzu, dass der mangelnde Vorsatz bei größeren Schäden nur schwer begründen ist. Stellt sich allerdings tatsächlich heraus, dass die Unfallflucht gar nicht bemerkt werden konnte, hat der Betreffende strafrechtlich nichts zu befürchten. Denn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt damit mangels Vorsatzes nicht vor.

Welche Unterlagen sind notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen?

Neben dem Fahrzeugbrief ist zusätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung notwendig, um ein Fahrzeug zulassen zu können.

Wann liegt ein Totalschaden vor?

Man unterscheidet zwischen einem echten, einem wirtschaftlichen und einem technischen Totalschaden. Der sogenannte „echte“ Totalschaden liegt vor, wenn die Beschädigungen so stark sind, dass die veranschlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten dagegen über der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und Restwert. Während beim echten oder wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur theoretisch möglich ist, so ist diese bei einem technischen Totalschaden gänzlich ausgeschlossen. Der ursprüngliche Zustand lässt sich dann unter keinen Umständen mehr wiederherstellen.

Kann ein Unternehmer die Gewährleistung ausschließen, wenn er gleichzeitig eine Garantie für die Mangelfreiheit übernommen hat?

Nein, das ist gem. § 444 BGB nicht möglich. Wenn der Verkäufer (Unternehmer) eine Garantie übernommen hat, so kann er die Ansprüche des Käufers, wie bspw. Schadensersatz, nicht ausschließen oder beschränken.

Wer kann die Art der Nacherfüllung wählen?

Gem. § 439 Abs. 1 BGB der Käufer, jedoch kann der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung bei unverhältnismäßig hohen Kosten verweigern, § 439 Abs. 4 BGB.

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