Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedes Auto braucht, um auf der Straße fahren zu dürfen. Sie haftet bei Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug verursachen, aber nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie einen Unfall verursachen und einem Dritten ein Personen- bzw. Sachschaden entstanden ist. Sie umfasst dabei alle Schadenfälle, die auf den Betrieb des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Diese sog. Betriebsgefahr des Fahrzeugs endet nicht schon mit dem Abstellen des Motors. Auch Be- und Entladevorgänge gehören beispielsweise zum Betrieb eines Kraftfahrzeugs.

Wenn Sie ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung fahren, begehen Sie eine Straftat. Gleiches gilt, wenn Sie Halter sind und einen Anderen mit dem Fahrzeug fahren lassen.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Ist der Versicherer zur Leistung an den Versicherungsnehmer verpflichtet?

Ja, jedoch nur, wenn gem. § 45 Abs. 3 VVG der Versicherte seine Zustimmung zu der Versicherung erteilt hat.

Was ist bei einem Verkehrsunfall im Ausland zu beachten?

Wichtig ist hier die grüne Versicherungskarte. Sie wird kostenlos von der eigenen Kfz-Versicherung ausgegeben und dient im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Darauf stehen alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung. Heute wird die grüne Karte in den EU-Staaten und weiterer Nicht-EU Staaten, wie etwa der Schweiz, zwar nicht mehr benötigt, jedoch kann sie auch dort hilfreich sein.

Welche Bedeutung hat die Anhörung?

Die Anhörung im Bußgeldverfahren dient in erster Linie dazu, der Bußgeldstelle mitzuteilen, wer eine bestimmte Ordnungswidrigkeit begangen hat. Außerdem muss nach Paragraph 55 OWiG dem Betroffenen die Gelegenheit gegeben werden, sich zur Tat zu äußern.

Welche Unterlagen sind notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen?

Neben dem Fahrzeugbrief ist zusätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung notwendig, um ein Fahrzeug zulassen zu können.

Benötige ich eine Rechtschutzversicherung?

Grundsätzlich ist diese erst einmal nicht von Nöten. Bei der Datenabfrage nehmen wir eine vorhandene Rechtschutzversicherung zwar mit auf, diese wird jedoch ohne Ihr Einverständnis nicht kontaktiert oder gar in Anspruch genommen. Erst wenn absehbar ist, dass eine Regulierung nicht oder nicht vollständig erfolgt, wenden wir uns nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an den jeweiligen Rechtschutzversicherer. Weshalb eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein – Verkehr – dennoch sinnvoll ist, ist mit einem täglich auftretendem Fallbeispiel schnell erläutert. Sie setzen Ihr Fahrzeug auf einem Supermarktplatz zurück, um diesen zu verlassen. Gleichzeitig bemerken Sie den späteren Unfallgegner der aus dem gegenüberliegenden Parkplatz ebenfalls zurücksetzt. Da Sie diesen bemerkt haben, bleiben Sie stehen und es kommt zur Kollision. Wie so häufig hat das Unfallgeschehen niemand beobachtet. Sowohl der Unfallgegner als auch Sie sind alleine im Fahrzeug. Der Unfallgegner streitet einen Verursachungsbeitrag ab und schildert wider besseres Wissen das Unfallgeschehen konträr. Gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gibt er an, dass Sie ihm aufgefahren sind, weshalb diese nicht in die Regulierung eintritt. Mangels Ihnen zur Verfügung stehender Beweismittel, wird ein Klageverfahren auf die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens zu richten sein. Das zuständige Gericht wird hierfür in aller Regel einen Kostenvorschuss von 2.000,00 – 3.000,00 € anfordern. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland im vergangenen Jahr 2,8 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet wurden, erscheint diese Konstellation grundsätzlich nicht völlig abwegig zu sein. Der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung gehört nach unserer Auffassung daher ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung zu den Basics.

Kann man einen Autokauf anfechten wegen arglistiger Täuschung?

Diese Anfechtung ist durchaus möglich. Anerkannt ist dies im Falle verschwiegener Unfallschäden, oder ein manipulierter Tachostand. Auch die Zusicherung bestimmter Eigenschaften, die das Fahrzeug tatsächlich nicht hat, können unter gewissen Umständen eine solche Anfechtung ermöglichen.

Familienrecht

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Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt

Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

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Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.