Geschwindigkeit

§ 3 StVO regelt die Tempolimits in Deutschland. Wer ein Fahrzeug führt, darf demnach nur so schnell fahren, dass er es ständig beherrscht. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Extra Regeln gibt es, wenn die Sicht bei Regen, Nebel oder Schneefall weniger als 50 Meter beträgt – mehr als 50 km/h darf dann nicht gefahren werden, wenn nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Grundsätzlich dürfen alle Kraftfahrzeuge innerorts nicht schneller als mit 50 km/h unterwegs sein. Außerorts gilt für Pkw sowie für andere Kfz bis 3,5 Tonnen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Wer ist der richtige Anspruchsgegner?

Bei einem Verkehrsunfall kommen mehrere Anspruchsgegner in Betracht. Neben dem Fahrer und Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs kommt auch der Halter des Fahrzeugs als Anspruchsgegner in Betracht, wenngleich dieser nicht gefahren ist oder auch sonst nicht am Unfall beteiligt war. Sollte der Halter mal nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sein, so kommt zusätzlich auch der Eigentümer des Fahrzeugs als Anspruchsgegner in Betracht. Bei von ausländischen Kfz in Deutschland verursachten Schäden ist der korrekte Anspruchsgegner das „Deutsche Büro Grüne Karte“. Wenn das gegnerische Fahrzeug kaskoversichert ist, kommt zusätzlich die Kasko-Versicherung als Anspruchsgegner in Betracht.

Welche Pflichten hat der Leasingnehmer?

Der Leasingnehmer ist unter anderem zur Zahlung der Leasingrate verpflichtet. Weiteren Rechte und Pflichten lassen sich dem jeweiligen Leasingvertrag entnehmen.

Greift der Haftungsausschluss immer?

Nein, im Falle eines erfolgreichen Haftungsausschlusses kann sich der Verkäufer darauf nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat, oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernahm.

Was kostet der Einspruch?

Der Einspruch kostet nichts. Erst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, entstehen Kosten. Diese trägt jedoch im Erfolgsfall der Staat.

Was ist der Inhalt eines Frachtbriefes?

Der § 408 HGB regelt den Inhalt und die Form des Frachtbriefes. Neben Angaben zu den Anschriften sieht der Frachtbrief auch Angaben zur Fracht vor, wie bspw. dem Gewicht. Darüber hinaus können auch weitere Angaben eingetragen werden, welche nicht in den § 408 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-12 HGB enthalten sind, vgl. § 408 Abs. 1 S. 2 HGB. Die Form des Frachtbriefes ist dem § 408 Abs. 2 HGB zu entnehmen. Demnach ist der Frachtbrief in drei Originalausfertigungen auszustellen, die vom Absender unterzeichnet werden.

Was geschieht, wenn ich die Zahlungsfrist nicht eingehalten habe?

Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen, werden Sie zunächst mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert. Bei einer Mahnung werden weitere Gebühren – in der Regel fünf Euro – auf das Bußgeld aufgeschlagen.

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