Flensburger Register
Das Kraftfahrts-Bundesamt Flensburg (KBA) betreibt seit 1958 das Verkehrszentralregister. Doch nicht nur die Punkte von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern werden im Fahrerlaubnisregister in Flensburg eingespeichert. Die Verkehrssünderkartei ist nur eines der vier vorhandenen Bundeszentralregister des KBA. Die folgenden zentralen Register betreibt das Kraftfahrt-Bundesamt:
- Das zentrale Fahrzeugregister (ZFZR)
- Das zentrale Fahreignungsregister (FAER, früher VZR)
- Das zentrale Fahrerlaubnisregister
- Das zentrale Kontrollkartengerät-Register
Seit Mai 2014 spricht man strenggenommen nicht mehr von dem Verkehrszentralregister (VZR), sondern vom “Fahreignungsregister” (abgekürzt: FAER). Im Zuge der Umstellung wurde die Flensburger “Verkehrssünderkartei” umgetauft. Ihre Aufgaben sind aber gleich geblieben. Seit 1974 verwaltet die Behörde die umgangssprachlich auch “Verkehrssünderkartei” genannte Datenbank. In dieser werden die relevanten Ordnungswidrigkeiten der Verkehrsteilnehmer in einem Bundeszentralregister gespeichert. Die Datenbank umfasst also das Punktesystem – auch “Fahreignungs-Bewertungssystem” genannt. Das Punkteregister in Flensburg hat seit dem maßgeblich dazu beigetragen, dass die Anzahl der Verkehrstoten verringert wurde, denn diese erreichte ihren historischen Höchststand, bevor das Punktesystem eingeführt wurde.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
So eindeutig die Unfallverursachung auch sein mag: Rufen Sie in jedem Fall die Polizei! Nicht selten herrscht nach dem Unfall noch Einigkeit über den Unfallhergang, bei der Schadenanzeige an die Versicherung wird der Hergang dann aber ganz anders geschildert. Zwar ist eine polizeiliche Aufnahme für die Versicherung nicht bindend. Aus einer Unfallanzeige ergeben sich aber zum Teil sehr hilfreiche Informationen, die bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglichweise hilfreich sein können.
Bei einem Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer und steht deshalb auch im Fahrzeugbrief. Diesen behält der Leasinggeber bei sich. Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein und somit der Halter mit Nutzungsrecht.
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann, wie z. B. bei erlittenem körperlichem Schaden (Schmerzensgeld), Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum oder auch wirtschaftliche Schäden aufgrund nicht erbrachter Vertragsleistungen.
Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn Dritte in Bezug auf das Auto Rechte, welche nicht im Kaufvertrag übernommen wurden, gegen den Käufer geltend machen können.
Die Werkstatt hat nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht zur Nachbesserung. Das heißt, dass Sie nach dem ersten Fehlversuch nicht einfach zu einer anderen Werkstatt wechseln dürfen. Sie müssen der Werkstatt die Gelegenheit geben, weitere Reparaturversuche zu unternehmen, Erst nachdem weitere Versuche scheitern, kann der Kunde das Auto in einer anderen Werkstatt instand setzen. Zwei Nachbesserungsversuche sollten Sie der Werkstatt dabei einräumen.
Sie müssen der Werkstatt die Gelegenheit geben, die Mängel selbst zu beheben. Hierfür sollten Sie die Werkstatt zur Nachbesserung auffordern, und zwar unter Fristsetzung von ca. zwei Wochen. In der Regel werden zwei Nachbesserungsversuche gewährt, ehe eine andere Werkstatt beauftragt, und deren Kosten im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden können. Sie können jedoch bereits dann eine andere Werkstatt aufsuchen, wenn die erste Werkstatt mit der Nachbesserung im Verzug ist. Das ist dann der Fall, wenn die Werkstatt nicht innerhalb der gesetzten Frist tätig wurde.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Mehr dazuAbstand
Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Mehr dazuAbstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?
Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.
Mehr dazuAlkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?
Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.
Mehr dazuAlkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.
Mehr dazuAuskunft aus dem Register
Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.
Mehr dazuSpezialisierungen

Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Schmerzensgeld
Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht
Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt
Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

Unfall
Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.