Fahrtenbuchauflage nach Verkehrsverstoß? – Rechtsberatung in Pirmasens

Die Aufforderung, ein Fahrtenbuch zu führen, kommt oft überraschend – meist nach einem Verstoß, bei dem der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Die Folge: langwierige Pflichten für den Fahrzeughalter. Wir von der Gehrlein Kanzlei in Pirmasens prüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig ist und wie Sie sich wehren können.

Wann droht eine Fahrtenbuchauflage?

▪️ Nach einem Verkehrsverstoß mit nicht ermitteltem Fahrer

▪️ Bereits einmaliger Verstoß kann ausreichen

▪️ Besonders häufig bei:

- Geschwindigkeitsüberschreitung

- Rotlichtverstoß

- Abstandsunterschreitung

Was bedeutet das für Sie?

▫️ Jedes Mal, wenn jemand das Fahrzeug nutzt, müssen Datum, Uhrzeit und Fahrzweck dokumentiert werden

▫️ Gilt für bis zu 24 Monate

▫️ Auch bei Firmenfahrzeugen oder Fahrzeugwechsel weiterhin Pflicht

▫️ Verstöße gegen die Auflage sind ordnungswidrig

Wie wir Ihnen in Pirmasens helfen

🔹 Rechtmäßigkeit der Auflage prüfen

🔹 Akteneinsicht bei der Behörde beantragen

🔹 Chancen auf Widerspruch oder Klage bewerten

🔹 Gezielte Vertretung gegenüber der Verwaltungsbehörde

Ihre Vorteile mit der Gehrlein Kanzlei

🔸 Langjährige Erfahrung im Verkehrsverwaltungsrecht

🔸 Persönliche Ansprechpartner direkt vor Ort in Pirmasens

🔸 Transparente Beratung zu Erfolgschancen und Risiken

Nicht alles hinnehmen – wir prüfen Ihre Möglichkeiten
Sie müssen nicht automatisch ein Fahrtenbuch führen. Lassen Sie Ihre Situation von unserer Kanzlei in Pirmasens fachkundig prüfen. Wir vertreten Ihre Interessen – effizient und engagiert.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Was ist das FAER (vorher: VZR)?

Im FAER, dem Fahreignungsregister, werden Informationen über Verkehrsteilnehmer gespeichert, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Dazu muss die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten sein. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Bis zum 30.04.2014 wurde das FAER als VZR, das Verkehrszentralregister, beschrieben. Umgangssprachlich heißt es früher wie heute auch Verkehrssünderkartei und wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt

Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung verlangt von mir einen Kostenvoranschlag, sollte ich einen solchen in Auftrag geben?

Die Antwort lautet „es kommt drauf an“. Um diese Frage beantworten zu können, ist in der Regel erstmals sachkundiger Rat von Nöten. Die Bestimmung des Wiederherstellungsaufwandes in Form der erforderlichen Reparaturkosten ist hierfür die entscheidende Größe. Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verneint die Kostenübernahme des Sachverständigenhonorars dann, wenn Ihnen lediglich ein Bagatellschaden entstanden ist. Ein solcher liegt in aller Regel dann vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten unter ca. 750,00 € liegen. Bedauerlicherweise müssen wir öfter als es uns lieb ist feststellen, dass diese ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowohl Seitens der Versicherungswirtschaft, aber auch teilweise von Reparaturbetrieben missachtet wird. Wir empfehlen Ihnen daher sich immer auf den fachkundigen Rat eines unabhängigen Sachverständigen zu verlassen. Gerne kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Erstberatung, um solche Fragestellung vorab zu klären. Als Experten im Verkehrsrecht benötigen wir in aller Regel lediglich ein paar Lichtbilder Ihres Fahrzeuges, um Ihnen weiterhelfen zu können. Die Kfz-Versicherer argumentieren häufig damit, dass bei einem einfach Lackschaden kein fachkundiger Rat erforderlich sei und es der Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht bedurft hätte. Dies ist jedoch in nahezu allen Fällen unzutreffend. Da das Sachverständigengutachten auch immer eine Beweissicherungsfunktion, zu Ihrem Schutz bietet, gibt es bei einem Bagatellschaden immer die Möglichkeit ein sogenanntes Kurzgutachten einzuholen. Auch diese Kosten müssen Seitens der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden, gleichwohl sich diese vielfach sträuben wird. Auch dies ist ein klassisches Beispiel dafür, dass die Einschaltung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht, der Ihnen in der Unfallabwicklung beratend zur Seite steht, wichtiger denn je ist.

Welche Zahlungsfrist gilt bei Bußgeldbescheiden?

Üblicherweise muss die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an die zuständige Behörde gezahlt werden. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides ein. Somit haben Sie ab Erhalt des Bescheides meist vier Wochen Zeit, um die Summe zu überweisen.

Wie hoch ist die Einspruchsfrist?

Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides.

Ist die abweichende Laufleistung ein Mangel?

Soweit die Laufleistung nicht nur unerheblich ist, kann die Abweichung einen Sachmangel darstellen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen der Kilometerstand manipuliert wurde.

Wann können Geschädigte Schmerzensgeld beanspruchen?

Sollten die erlittenen Schäden auf das Fremdeinwirken einer dritten Person zurückzuführen sein, haben Geschädigte in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Familienrecht

Rechtsberatung für Verkehrsrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

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Abstand

Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.

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Abstandsmessung auf der Autobahn: Wann wird’s kritisch?

Zu dicht aufgefahren – und schon ist ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was viele nicht wissen: Eine Abstandsmessung ist komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Nicht jede Kamera liefert ein faires Bild, nicht jede Messung hält vor Gericht stand. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, worauf Sie achten müssen – und warum ein Einspruch sich oft lohnt.

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Alkohol am Steuer – Was passiert bei einem Verstoß?

Alkohol ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung stark beeinträchtigen, was gefährliche Folgen für den Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer haben kann. In Deutschland gelten klare Promillegrenzen, die jeder Fahrer kennen sollte.

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Alkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall

Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.

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Auskunft aus dem Register

Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.

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Spezialisierungen

Schadensersatz

Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Schmerzensgeld

Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht

Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt

Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

Unfall

Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.