Fahrerlaubnis entzogen – was nun?

Die Fahrerlaubnis ist weit mehr als nur ein Stück Papier. Wer sie verliert, verliert oft auch ein Stück Alltag: die Möglichkeit, zur Arbeit zu kommen, Kinder zu fahren, Termine wahrzunehmen oder beruflich mobil zu bleiben. Und dennoch: Der Entzug der Fahrerlaubnis kommt schneller, als viele denken – nach einem Alkoholverstoß, zu vielen Punkten oder einem schweren Verkehrsdelikt.

Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, zeigen, was Fahrerlaubnis bedeutet, wann sie entzogen wird – und wie wir helfen können, sie zurückzubekommen.

Was ist die Fahrerlaubnis – und wie unterscheidet sie sich vom Führerschein?

Die Fahrerlaubnis ist das Recht, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen – also die eigentliche Berechtigung.

Der Führerschein hingegen ist das Dokument, das dieses Recht nachweist.

Wichtig: Der Führerschein kann verloren gehen oder neu beantragt werden. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, erlischt das Recht zum Fahren – ganz gleich, ob das Dokument vorliegt oder nicht.

Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?

Die Fahrerlaubnis kann aus verschiedenen Gründen entzogen werden:

🚫 Alkohol oder Drogen am Steuer
🚫 Zu viele Punkte in Flensburg (ab 8 Punkten)
🚫 Wiederholte Verkehrsverstöße oder besonders schwere Einzeldelikte
🚫 Psychische oder körperliche Eignungszweifel
🚫 Verurteilungen wegen Verkehrsstraftaten (z. B. Fahrerflucht)

Der Entzug erfolgt meist durch ein Gerichtsurteil oder eine Anordnung der Führerscheinstelle – oft in Verbindung mit einer Sperrfrist.

Was bedeutet die Sperrfrist?

Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wird in der Regel eine Sperrfrist verhängt: In dieser Zeit dürfen Sie keinen Antrag auf Neuerteilung stellen. Diese Frist beträgt oft zwischen 6 Monaten und 1 Jahr, kann aber bei schweren Fällen auch länger sein.

Nach Ablauf der Sperrfrist ist die Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder gültig – sie muss neu beantragt werden.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

In bestimmten Fällen – vor allem bei Alkohol- oder Drogendelikten – verlangt die Behörde eine MPU. Diese Prüfung soll klären, ob Sie in Zukunft sicher und verantwortungsvoll fahren können.

Häufige Gründe für eine MPU:

🔍 Alkohol ab 1,6 Promille oder Wiederholungstäter
🔍 Fahren unter Drogeneinfluss
🔍 Aggressives Fahrverhalten oder psychische Auffälligkeiten

Die Vorbereitung auf eine MPU ist entscheidend – wir beraten Sie hierzu rechtzeitig und realistisch.

Was können wir für Sie tun?

Als erfahrene Kanzlei im Verkehrsrecht prüfen wir Ihre Situation individuell und unterstützen Sie bei:

Anfechtung des Fahrerlaubnisentzugs
Verkürzung der Sperrfrist
Vorbereitung auf die MPU
Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Vermeidung eines Entzugs durch frühzeitige rechtliche Schritte

Gerade bei Berufskraftfahrern, Selbstständigen und Pendlern ist schnelles Handeln entscheidend – wir setzen uns dafür ein, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind.

Fazit: Ohne Fahrerlaubnis steht viel auf dem Spiel – aber nicht alles ist verloren

Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist ein schwerer Einschnitt – rechtlich wie persönlich. Aber: Es gibt Wege zurück. Und je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto besser können wir Ihre Chancen verbessern.

🎯 Kontaktieren Sie uns – diskret, kompetent, verlässlich.

Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.
Wir helfen Ihnen, wieder auf die Straße zu kommen.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Ist die fiktive Abrechnung ein ersatzfähiger Schaden?

Ja, bei der fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden von der Autoversicherung bezahlt – ohne, dass der schaden am Fahrzeug tatsächlich repariert wird.

Darf die Bußgeldstelle zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit Fotos aus der Personalausweisdatei des Einwohnermeldeamtes einsehen?

Wird die Führerin oder der Führer eines Kraftfahrzeuges bei einer Geschwindigkeitskontrolle mittels Frontfoto fotografiert und bestreitet daraufhin der Kfz-Halter bzw. die Kfz-Halterin im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Fahrzeug geführt zu haben, ist es zulässig, dass die Bußgeldbehörde das Foto des Kfz-Halters aus der Personalausweisdatei des zuständigen Einwohnermeldeamtes erhebt, um die Identität des Fahrzeugführers festzustellen (§ 24 Personalausweisgesetz - PAuswG). Die Erhebung eines Lichtbildes aus der Personalausdatei des Einwohnermeldeamtes darf jedoch nur als letztes Mittel erfolgen, wenn alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten nachweislich nicht zum Erfolg geführt haben (§ 24 Abs. 2 PAuswG). Wenn der Halter oder die Halterin des Fahrzeuges nicht angeben kann oder will, wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug geführt hat, ist die Bußgeldstelle verpflichtet, den Täter auf andere Weise zu ermitteln. In der Vergangenheit kam es häufiger vor, dass Bußgeldstellen zur Täterermittlung die Polizei um ihre Mithilfe baten. Dabei erfolgte unter Vorzeigen des Tatfotos oftmals eine Befragung der Nachbarn des Fahrzeughalters und teilweise auch der Familienmitglieder des Betroffenen. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist dieses Vorgehen zu kritisieren, da durch diese Ermittlungsmethode eine größere Anzahl von außenstehenden Personen Kenntnis vom Tathergang und vom Tatverdächtigen erhielt. Die Vorgehensweise, zur Ermittlung der Identität eines Tatverdächtigen, das Foto aus der Personalausweisdatei des zuständigen Einwohnermeldeamtes anzufordern, ist unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten das mildere Mittel.

Kann der Frachtführer die Erstellung eines Frachtbriefes verlangen?

Ja, das ist gesetzlich geregelt in § 408 Abs. 1 S. 1 HGB.

Wie hoch sind die Bußgelder?

Die Höhe des Bußgeldes ist dem Bußgeldbescheid entnehmbar. Je nach Ordnungswidrigkeit fallen die Bußgelder unterschiedlich hoch aus. Die Höhe lässt sich dem aus dem Bußgeldkatalog entnehmen, welcher regelmäßig aktualisiert wird. In der Regel sind Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro fällig. Es gibt aber auch Fälle, insbesondere bei der Trunkenheit im Straßenverkehr, wo höhere Bußgelder möglich sind, nämlich bis 1.500 €.

Was tun, wenn die Werkstatt den Kostenvoranschlag überschreitet?

Ein verbindlicher Kostenvoranschlag darf nicht wesentlich überschritten werden. Die Grenze liegt hier bei 15%. Sobald für die Werkstatt absehbar ist, dass die Reparatur teurer wird, muss sie dies Ihnen mitteilen. Zwar können Sie dann den Vertrag kündigen; die erbrachten Leistungen der Werkstatt müssen Sie jedoch zahlen. Falls die Werkstatt es unterließ Sie in Kenntnis zu setzen über die erhöhten Kosten, so können Sie Schadensersatz verlangen. Sie werden dann so gestellt, als hätte Ihnen die Werkstatt rechtzeitig Bescheid gegeben, und Sie gekündigt hätten. Dies hat zur Folge, dass Sie die überhöhten Kosten nicht tragen müssen, sondern (in der Regel) lediglich die Kosten, welche vom Kostenvoranschlag gedeckt sind.

Was ist, wenn der Unfall selbstverschuldet war?

Auch dann kann es Erstattungsansprüche geben: Teilkasko, Vollkasko, Fahrerschutzversicherung, Kfz-Unfallversicherung, Schutzbrief des eigenen Kfz; Insassen im Kfz haben eigene Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers des selbstverschuldeten Unfalls.

Familienrecht

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Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht

Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt

Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.