Fahrerflucht - Was droht Ihnen? Rechtsberatung in Pirmasens
Ein kurzer Moment der Panik – und schon ist man weitergefahren. Doch wer sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat. Die Folgen können massiv sein. Als Verkehrsanwalt in Pirmasens stehen wir Ihnen bei Unfallflucht kompetent zur Seite.
Was gilt als Fahrerflucht?
▪️ Entfernen vom Unfallort ohne Feststellung der Personalien
▪️ Gilt auch bei Bagatellschäden, z. B. Parkrempler
▪️ Auch wer den Zettel an der Windschutzscheibe hinterlässt, macht sich strafbar
Was droht bei Fahrerflucht?
▫️ Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
▫️ 3 Punkte in Flensburg
▫️ Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
▫️ Versicherung kann Regress fordern
Wir unterstützen Sie in Pirmasens bei:
🔹 Strafrechtlicher Verteidigung gegen den Vorwurf
🔹 Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
🔹 Bewertung von Beweislage und Aussagen
🔹 Vermeidung von Führerscheinverlust, wenn möglich
Warum Gehrlein Kanzlei in Pirmasens?
🔸 Erfahrung im Verkehrs- und Strafrecht
🔸 Schnelle Terminvergabe – wir wissen, dass es dringend ist
🔸 Lokale Kompetenz: Wir kennen die zuständigen Behörden in Pirmasens
🔸 Diskret, realistisch und engagiert in der Verteidigung
✅ Jetzt handeln – Zeit ist ein entscheidender Faktor
Wenn Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen wird: Schweigen ist Gold – reden sollten Sie erst mit einem Anwalt. Unsere Kanzlei in Pirmasens steht Ihnen zur Seite – vertraulich, professionell und kämpferisch.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Neben dem Zahlungsanspruch hat der Versicherer die Möglichkeit, auch Gestaltungsrecht auszuüben. Insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung (bspw. durch bewusst falsche Angaben des Versicherungsnehmers) kommt hierbei in Betracht.
Strafrechtlich ist hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich. Zudem können ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg erteilt werden.
Bei einer Pauschalvergütung kommt es darauf an, ob die Werkstatt den Endpreis garantiert hat, oder nicht. Im Falle einer gewöhnlichen Vereinbarung dagegen sind Abweichungen von bis zu 20% zulässig.
Ja, weil in der Regel sofort bestimmte Entscheidungen zu treffen sind, die, wenn sie nicht oder falsch getroffen werden, zu empfindlichen finanziellen Nachteilen führen können. Es kann auch erforderlich sein, Spuren an der Unfallstelle oder an den beteiligten Fahrzeugen zu sichern. Wir haben schon öfter aufgrund einer solchen „Spurensicherung“ Ansprüche durchsetzen, manchmal aber auch abwehren können.
Gegen einen solchen Bußgeldbescheid können Sie sich wehren, in dem Sie einen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Die Behörde wird damit gezwungen sich erneut mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung, d. h. während des Rechtsmittelverfahrens brauchen Sie das Bußgeld nicht zu bezahlen.Machen Sie hingegen nichts gegen den Bußgeldbescheid, so wird er nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von 2 Wochen, ab Zustellung des Bescheides, rechtskräftig und in der Regel auch unanfechtbar.
6 – 9 Monate Führerscheinentzug bei 1,2 – 1,6 Promille. Bei 1,6 – 2,0 Promille sind eher 9 – 12 Monate zu erwarten. Liegt der Wert bei über 2,0 Promille, so ist mit einem Entzug von 18 Monaten bis hin zu mehreren Jahren möglich. Im Einzelfall kann der Richter sogar den Entzug der Fahrerlaubnis ohne zeitliche Begrenzung verfügen.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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