Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – So wahren Sie Ihre Rechte

Ein Bußgeldbescheid ist schnell verschickt – doch ebenso schnell können auch Fehler passieren. Ob fehlerhafte Messung, falsche Fahrerzuordnung oder formale Mängel: In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch. Wer vorschnell zahlt, verzichtet möglicherweise auf seine Rechte.

Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht prüfen wir von Gehrlein und Kollegen Ihren Bescheid, erkennen Schwächen im Verfahren und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Bußgeldstelle oder vor Gericht.

Wann kann man Einspruch einlegen?

Ein Einspruch ist grundsätzlich gegen jeden Bußgeldbescheid möglich – unabhängig davon, wie hoch die Geldstrafe ist oder ob Punkte bzw. ein Fahrverbot drohen. Entscheidend ist nicht der Betrag, sondern die Rechtmäßigkeit des Bescheids.

Typische Gründe für einen Einspruch:

▪️Fehlerhafte Messung (z. B. durch Blitzer wie PoliScan)

▪️Unklare Beweislage (z. B. schlechtes Blitzerfoto)

▪️Falsche Fahrzeugzuordnung

▪️Fristen oder Formfehler im Verfahren

▪️Unverhältnismäßige Sanktionen

Gerade für Vielfahrer, Berufskraftfahrer oder Unternehmen mit Fuhrpark kann ein Einspruch existenziell wichtig sein.

Wie läuft ein Einspruch ab?

Der Ablauf ist relativ einfach – aber es kommt auf schnelles Handeln an:

1. Bußgeldbescheid prüfen lassen (z. B. durch Gehrlein und Kollegen)

2. Einspruch einlegen – Frist: 14 Tage ab Zustellung

3. Behörde prüft erneut – ggf. Einstellung oder Änderung des Bescheids

4. Wird der Einspruch abgelehnt, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen

Wichtig: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen – idealerweise durch einen Anwalt, der den Sachverhalt korrekt und fundiert begründet.

Welche Erfolgschancen hat ein Einspruch?

Das hängt vom Einzelfall ab – aber unsere Erfahrung zeigt: Sehr häufig lohnt sich der Einspruch, insbesondere bei:

🔸Messfehlern durch fehlerhafte Technik oder unsachgemäßen Einsatz

🔸Verkehrssituationen, die eine mildere Bewertung rechtfertigen

🔸Formfehlern in der Bußgeldakte

🔸Unverhältnismäßigen Sanktionen bei beruflich abhängigen Fahrern

Unsere Kanzlei Gehrlein und Kollegen arbeitet eng mit technischen Gutachtern zusammen, kennt die gängigen Fehlerquellen und kann genau einschätzen, ob ein Verfahren angreifbar ist.

Für wen ist ein Einspruch besonders wichtig?

🔹Privatpersonen, die ihren Führerschein behalten müssen (z. B. täglicher Arbeitsweg)

🔹Spediteure, deren Fahrer regelmäßig in Kontrollen geraten

🔹Autohäuser, die mit Überführungs- oder Probefahrten arbeiten

🔹Geschäftsführer, die mit einem Bußgeld auch Punkte oder ein Fahrverbot riskieren

Ein Einspruch ist nicht nur rechtlich möglich, sondern oft wirtschaftlich sinnvoll – insbesondere, wenn Folgeprobleme vermieden werden können.

Vorteile durch Gehrlein und Kollegen

Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen:

✅ Schnelle Prüfung Ihres Bußgeldbescheids
✅ Rechtssichere Einlegung des Einspruchs
✅ Akteneinsicht & technische Prüfung der Messung
✅ Persönliche Betreuung & Transparenz im Ablauf
✅ Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht

Wir sind bundesweit tätig und vertreten Ihre Interessen mit Sachverstand und Nachdruck.

Fazit & Ihr nächster Schritt

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist Ihr gutes Recht – und in vielen Fällen Ihre beste Option, um Punkte, Fahrverbote oder unnötige Kosten zu vermeiden. Aber: Die Zeit läuft. Handeln Sie innerhalb von 14 Tagen!

Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht – prüft Ihren Bescheid kompetent und individuell.

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Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Einspruch lohnt – und übernehmen den Rest.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Wie hoch sind die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts?

Die Bußgelder sind abhängig von der Geschwindigkeit: Bis 10 km/h: 20 € 11-15 km/h: 40 € 16-20 km/h: 60 € 21-25 km/h: 100 € + 1 Punkt 26-30 km/h: 150 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 31-40 km/h: 200 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 41-50 km/h: 320 € + 2 Punkte und 1 Monat

Greift der Haftungsausschluss immer?

Nein, im Falle eines erfolgreichen Haftungsausschlusses kann sich der Verkäufer darauf nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat, oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernahm.

Wirkt sich ein Mitverschulden negativ auf die Schmerzensgeldhöhe aus?

Durchaus. Durch das eigene Verschulden wäre eine nicht vorgenommene Kürzung des Schmerzensgeldes ungerecht, weshalb Gerichte das eigene Mitverschulden bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe mitberücksichtigen.

Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen. Was kann ich dagegen tun?

Gegen einen solchen Bußgeldbescheid können Sie sich wehren, in dem Sie einen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Die Behörde wird damit gezwungen sich erneut mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung, d. h. während des Rechtsmittelverfahrens brauchen Sie das Bußgeld nicht zu bezahlen.Machen Sie hingegen nichts gegen den Bußgeldbescheid, so wird er nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von 2 Wochen, ab Zustellung des Bescheides, rechtskräftig und in der Regel auch unanfechtbar.

Darf ich Auto fahren, obwohl ich meinen Führerschein verloren habe?

Nein. Zwar besitzen Sie immer noch eine Fahrerlaubnis, aber Sie müssen diese auch nachweisen können. Aus diesem Grund ist das Fahren nicht erlaubt.

Wer haftet für Schäden am Mietwagen?

Grundsätzlich ist ein Mietwagen – wie jedes andere Fahrzeug – durch eine Haftpflichtversicherung geschützt. Sie übernimmt Schäden, die der Unfallverursacher anderen zufügt. Gerät der Mieter mit einem Mietfahrzeug unverschuldet in einen Unfall, greift die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Für Schäden, die durch Eigenverschulden am Mietwagen entstehen, muss eine zusätzliche Versicherung gebucht werden. Dabei muss der Mieter etwaige Selbstbeteiligungen bezahlen.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

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