Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – So wahren Sie Ihre Rechte
Ein Bußgeldbescheid ist schnell verschickt – doch ebenso schnell können auch Fehler passieren. Ob fehlerhafte Messung, falsche Fahrerzuordnung oder formale Mängel: In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch. Wer vorschnell zahlt, verzichtet möglicherweise auf seine Rechte.
Als erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht prüfen wir von Gehrlein und Kollegen Ihren Bescheid, erkennen Schwächen im Verfahren und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Bußgeldstelle oder vor Gericht.
Wann kann man Einspruch einlegen?
Ein Einspruch ist grundsätzlich gegen jeden Bußgeldbescheid möglich – unabhängig davon, wie hoch die Geldstrafe ist oder ob Punkte bzw. ein Fahrverbot drohen. Entscheidend ist nicht der Betrag, sondern die Rechtmäßigkeit des Bescheids.
Typische Gründe für einen Einspruch:
▪️Fehlerhafte Messung (z. B. durch Blitzer wie PoliScan)
▪️Unklare Beweislage (z. B. schlechtes Blitzerfoto)
▪️Falsche Fahrzeugzuordnung
▪️Fristen oder Formfehler im Verfahren
▪️Unverhältnismäßige Sanktionen
Gerade für Vielfahrer, Berufskraftfahrer oder Unternehmen mit Fuhrpark kann ein Einspruch existenziell wichtig sein.
Wie läuft ein Einspruch ab?
Der Ablauf ist relativ einfach – aber es kommt auf schnelles Handeln an:
1. Bußgeldbescheid prüfen lassen (z. B. durch Gehrlein und Kollegen)
2. Einspruch einlegen – Frist: 14 Tage ab Zustellung
3. Behörde prüft erneut – ggf. Einstellung oder Änderung des Bescheids
4. Wird der Einspruch abgelehnt, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen
Wichtig: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen – idealerweise durch einen Anwalt, der den Sachverhalt korrekt und fundiert begründet.
Welche Erfolgschancen hat ein Einspruch?
Das hängt vom Einzelfall ab – aber unsere Erfahrung zeigt: Sehr häufig lohnt sich der Einspruch, insbesondere bei:
🔸Messfehlern durch fehlerhafte Technik oder unsachgemäßen Einsatz
🔸Verkehrssituationen, die eine mildere Bewertung rechtfertigen
🔸Formfehlern in der Bußgeldakte
🔸Unverhältnismäßigen Sanktionen bei beruflich abhängigen Fahrern
Unsere Kanzlei Gehrlein und Kollegen arbeitet eng mit technischen Gutachtern zusammen, kennt die gängigen Fehlerquellen und kann genau einschätzen, ob ein Verfahren angreifbar ist.
Für wen ist ein Einspruch besonders wichtig?
🔹Privatpersonen, die ihren Führerschein behalten müssen (z. B. täglicher Arbeitsweg)
🔹Spediteure, deren Fahrer regelmäßig in Kontrollen geraten
🔹Autohäuser, die mit Überführungs- oder Probefahrten arbeiten
🔹Geschäftsführer, die mit einem Bußgeld auch Punkte oder ein Fahrverbot riskieren
Ein Einspruch ist nicht nur rechtlich möglich, sondern oft wirtschaftlich sinnvoll – insbesondere, wenn Folgeprobleme vermieden werden können.
Vorteile durch Gehrlein und Kollegen
Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen:
✅ Schnelle Prüfung Ihres Bußgeldbescheids
✅ Rechtssichere Einlegung des Einspruchs
✅ Akteneinsicht & technische Prüfung der Messung
✅ Persönliche Betreuung & Transparenz im Ablauf
✅ Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht
Wir sind bundesweit tätig und vertreten Ihre Interessen mit Sachverstand und Nachdruck.
Fazit & Ihr nächster Schritt
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist Ihr gutes Recht – und in vielen Fällen Ihre beste Option, um Punkte, Fahrverbote oder unnötige Kosten zu vermeiden. Aber: Die Zeit läuft. Handeln Sie innerhalb von 14 Tagen!
Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht – prüft Ihren Bescheid kompetent und individuell.
Jetzt Bußgeldbescheid hochladen oder Termin vereinbaren.
Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Einspruch lohnt – und übernehmen den Rest.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Nein. Sobald Sie fristgerecht Einspruch eingelegt haben, müssen Sie das Bußgeld erst zahlen, wenn Ihr Einspruch keinen Erfolg hatte.
Dies hängt davon ab, ob ein Rauchverbot vertraglich vereinbart wurde. Ein dementsprechend gesetzliches Verbot gibt es dagegen nicht.
Nein, der Einspruch muss nicht sofort begründet werden. Die Begründung sollte erst nach Begutachtung der Beweismittel und Prüfung des Bescheides durch einen Anwalt erfolgen.
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt 100 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Hat er dabei den Straßenverkehr gefährdet, sind sogar 150 Euro fällig inklusive zwei Punkte in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Richtig teuer wird es, wenn zusätzlich eine Sachbeschädigung vorliegt: 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg inklusive 1 Monat Fahrverbot. Auch Fahrradfahrer dürfen beim Radeln das Handy nicht in die Hand nehmen, sonst müssen sie mit einer Geldbuße in Höhe von 55 Euro rechnen. (Stand März 2022)
Grundsätzlich gilt, dass eine Fahrerflucht ohne Vorsatz strafrechtlich betrachtet keine Sanktionen begründet. Problematisch ist jedoch, dass die Behörden in einem solchen Fall lediglich von einer Schutzbehauptung ausgehen. Erschwerend kommt hinzu, dass der mangelnde Vorsatz bei größeren Schäden nur schwer begründen ist. Stellt sich allerdings tatsächlich heraus, dass die Unfallflucht gar nicht bemerkt werden konnte, hat der Betreffende strafrechtlich nichts zu befürchten. Denn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt damit mangels Vorsatzes nicht vor.
Dies hängt davon ab, ob der Verkäufer Verbraucher oder Unternehmer ist. Zunächst einmal gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Die Haftung kann jedoch auf ein Jahr vom Unternehmer eingeschränkt werden (nicht dagegen die Geltendmachung des Anspruchs). Ist der Verkäufer dagegen Verbraucher, so kann dieser die Gewährleistung komplett ausschließen.
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