Bußgeldbescheid erhalten – was tun?

Ob wegen zu hoher Geschwindigkeit, Handy am Steuer, Abstandsunterschreitung oder Rotlichtverstoß – ein Bußgeldbescheid flattert schneller ins Haus, als man denkt. Doch nicht jeder Bescheid ist berechtigt. Technik, Mensch und Verwaltung machen Fehler – und genau da setzen wir bei Gehrlein und Kollegen an, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist ein amtlicher Bescheid, der Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorwirft. Er enthält:

▪️Höhe des Bußgelds

▪️mögliche Punkte in Flensburg

▪️ggf. ein Fahrverbot

▪️Frist zur Zahlung oder zur Einlegung eines Einspruchs (14 Tage)

Er ergeht in der Regel nach einem Blitzerfoto, einer Polizeikontrolle oder einer Anzeige.

Typische Gründe für einen Bußgeldbescheid

🔸 Geschwindigkeitsüberschreitung
🔸 Rotlichtverstoß
🔸 Abstandsvergehen
🔸 Nutzung von Handy oder Tablet am Steuer
🔸 Missachtung der Gurtpflicht
🔸 Überladung oder technische Mängel (besonders relevant für Speditionen)

Ihre Optionen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids

1. Nicht einfach zahlen!
Auch wenn es "nur" 50 € sind – ein Eintrag im Fahreignungsregister kann weitreichende Folgen haben.

2. Bußgeldbescheid prüfen lassen
Bei Gehrlein und Kollegen prüfen wir kostenlos vorab, ob sich ein Einspruch lohnt.

3. Fristen beachten
Ein Einspruch ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung möglich.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch kann erfolgreich sein, wenn:

✅ das Messgerät (z. B. PoliScan, TraffiStar) nicht korrekt aufgestellt war
Bedienungsfehler vorliegen
✅ die Fahreridentität nicht eindeutig ist
✅ die Rechtslage strittig ist
✅ berufliche Konsequenzen wie Fahrverbot oder Punktehäufung drohen

Gerade bei Spediteuren, Lieferdiensten oder Autohäusern kann ein fehlerhafter Bußgeldbescheid den Betrieb beeinträchtigen – wir helfen, das zu vermeiden.

Wie läuft das mit uns ab?

1. Sie laden den Bußgeldbescheid auf unserer Seite hoch oder rufen uns an

2. Wir prüfen Messdaten, Akte, Foto und Formfehler

3. Wenn sinnvoll, legen wir Einspruch ein

4. Wir vertreten Sie gegenüber der Bußgeldstelle und ggf. vor Gericht

5. Ziel: Einstellung, Abmilderung oder Freispruch

Warum Gehrlein und Kollegen?

🔹 Spezialisiert auf Verkehrsrecht
🔹 Technisches Know-how bei Messverfahren
🔹 Blitzergutachten durch externe Sachverständige
🔹 Persönliche Betreuung – keine Massenabfertigung
🔹 Transparente Kostenstruktur

Fazit: Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil

Nicht jeder Bescheid ist gerechtfertigt. Wir prüfen, ob sich der Einspruch lohnt – und setzen uns für Ihr Recht ein.

Gehrlein und Kollegen – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht.

👉 Jetzt Bußgeldbescheid prüfen lassen – schnell, unverbindlich und professionell.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Wie viele Punkte in Flensburg darf man haben?

Sieben Punkte darf man maximal im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Ab dem 8. Punkt folgt regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wie hoch sind die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts?

Die Bußgelder sind abhängig von der Geschwindigkeit: Bis 10 km/h: 20 € 11-15 km/h: 40 € 16-20 km/h: 60 € 21-25 km/h: 100 € + 1 Punkt 26-30 km/h: 150 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 31-40 km/h: 200 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 41-50 km/h: 320 € + 2 Punkte und 1 Monat

Der Autounfall wurde nicht alleine durch den Unfallgegner verursacht, ich habe zumindest eine Teilschuld. Soll ich an der Unfallstelle ein Dokument unterschreiben, in dem ich die Schuld auf mich nehme?

Auf keinen Fall sollte man sich an der Unfallstelle mündlich oder schriftlich zu einer Teilschuld bekennen. Das gefährdet sogar den eigenen Versicherungsschutz gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Auch gegenüber der Polizei zum Unfallhergang keine Angaben machen. Das macht man später über den eigenen Anwalt.

Wer haftet für Schäden an der Ware, die während dem Transport entstanden sind?

Es haftet grundsätzlich der Frachtführer in der Zeit, in der sich die Ware in seiner Obhut befindet, für die Schäden, die entweder durch Verlust oder aber durch Beschädigung des Transportgutes entstehen. Dies ist regelmäßig der Zeitraum von der Übernahme der Güter bis zu ihrer Anlieferung. Ein Verschulden des Frachtführers ist für seine Haftung allerdings nicht notwendig.

Sollte man Bußgelder aus dem Ausland ignorieren?

Nein, seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Ausnahme: In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.

Wer gilt alles als Unfallbeteiligter?

Unfallbeteiligter im Rahmen der Fahrerflucht ist gem. § 142 Abs. 5 StGB zunächst jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben könnte. Somit kann jeder Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger und Fahrradfahrer) Unfallbeteiligter sein und potenziell Fahrerflucht begehen.

Familienrecht

Rechtsberatung für Verkehrsrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

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Wer aufgrund von Regelbrüchen im Verkehrsrecht – wie Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen – eine größere Menge an Punkten in Flensburg ansammelt, dem droht der Entzug des Führerscheins. Daher ist es im Sinne des Kraftfahrers, seinen eigenen Punktestand genau zu kennen und rechtzeitig Maßnahmen zum Abbau der Punkte zu ergreifen.

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Schadensersatz

Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Schmerzensgeld

Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht

Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt

Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

Unfall

Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.