Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Die Sanktionen für Verstöße gegen das Verkehrsrecht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind im aktuellen Bußgeldkatalog festgelegt. Mit welchen Strafen Sie bei Fehlverhalten auf diesen Straßen rechnen müssen, erfahren Sie bei uns.

Sofern kein Verkehrsschild die erlaubte Geschwindigkeit auf Autobahnen begrenzt, dürfen Sie auf diesen so schnell fahren, wie Sie möchten. Auf Kraftstraßen gilt ein Tempolimit von 100 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h. Bei Verstößen gegen die angegebene Höchstgeschwindigkeit drohen sowohl auf Autobahnen als auch auf Schnellstraßen folgende Strafen:

  • Bis 10 km/h: 10 Euro Bußgeld
  • 11 - 15 km/h: 20 Euro Bußgeld
  • 16 - 20 km/h: 30 Euro Bußgeld
  • 21 - 25 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • 26 - 30 km/h: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (dieses wird nur ausgesprochen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal über 26 Km/h zu schnell gefahren sind)
  • 31 - 40 km/h: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (dieses wird nur ausgesprochen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal über 26 Km/h zu schnell gefahren sind)
  • 41 - 50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51 - 60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61 - 70 km/h: 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Wann ist die Haftung durch den Frachtführer eingeschränkt/ausgeschlossen?

Soweit bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Versenders oder des Empfängers mitgewirkt hat, oder aber ein besonderer Mangel der zu transportierenden Ware hierfür ursächlich war, hängt der Umfang der einzelnen Haftung vom jeweiligen Grad der Ursache ab. Daneben ist eine Haftung komplett ausgeschlossen, wenn der Schaden auf Umstände beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte, oder deren Folgen er nicht abwenden hätte können.

Was ist die fiktive Abrechnung?

Die fiktive Abrechnung umschreibt den Fall, dass ein entstandener Schaden nicht tatsächlich repariert wurde, die Reparaturkosten jedoch ersetzt verlangt werden.

Kann man den Einspruch wieder zurückziehen?

Ja, der Einspruch kann bis zum Gerichtstermin zurückgezogen werden. In der Gerichtsverhandlung ist das nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Sobald die Rücknahme erfolgt ist, wird der Bescheid rechtskräftig.

Was kostet der Einspruch?

Der Einspruch kostet nichts. Erst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, entstehen Kosten. Diese trägt jedoch im Erfolgsfall der Staat.

Wann liegt eine Abnahme vor?

Das ist vom Einzelfall abhängig. Bei der Autoreparatur ist dies in der Regel noch am Tag der Entgegennahme des Fahrzeuges der Fall. Daher gilt: überprüfen Sie umgehend nach erfolgter Reparatur Ihr Fahrzeug dahingehend, ob die Arbeit zufriedenstellend erledigt wurde.

Wie wirken sich Folgeschäden auf die Schmerzensgeldhöhe aus?

Wenn sich diese zeigen oder auch nur wahrscheinlich sind, erhöht sich das Schmerzensgeld nach dem Unfall. Dabei ist die Art der Beeinträchtigung zu ermitteln. Organische und psychische Beeinträchtigungen zählen gleichermaßen.

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Schadensersatz

Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

Schmerzensgeld

Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht

Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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