Was muss bei der Leasingrückgabe bezahlt werden?
Ist das Auto genauso viel wert wie der vereinbarte Restwert, braucht der Leasingnehmer nichts nachzahlen. Ist das Auto mehr wert als der kalkulierte Restwert, so bekommt der Leasingnehmer in der Regel 75% vom Mehrerlös ausgezahlt. Die restlichen 25% stehen aus steuerlichen Gründen der Leasinggesellschaft zu.
FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Zunächst einmal kann ein Anwalt überprüfen, ob überhaupt ein Schmerzensgeldanspruch besteht. Weiterhin kann er Sie über die Möglichkeiten sowie die beste Vorgehensweise in Ihrem Fall in Kenntnis setzen und Sie beraten.
Der Versicherungsnehmer kann über die Rechte, die dem Versicherten aus dem Versicherungsvertrag zustehen, im eigenen Namen verfügen. Daneben stehen dem Versicherungsnehmer die Gestaltungsrechte wie Kündigung oder Widerruf zur Verfügung, von die er Gebrauch machen kann.
Auch wenn Sie nicht das Fahrzeug führen, so haften Sie als Halter Ihres Fahrzeuges stets für einen Schaden, den ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Diese Haftung ist sogar verschuldensunabhängig. Zusätzlich steigt die Prämienzahlung an die Versicherung. Generell sollten Sie vorab klären, wer für eventuelle Schäden und/oder Selbstbeteiligungen bei der Versicherung aufkommen soll, und dies vertraglich festhalten.
Ja. Dies macht sich beim Ausmaß des Verschuldens, aber auch bei der Regulierungsverzögerung bemerkbar. Wenn die Schadensabwicklung bewusst und mutwillig vom Schädiger oder dessen Versicherung verzögert, oder das Unfallopfer in seiner Person herabgewürdigt wird, beeinflusst dies die Schadensbeurteilung zu Gunsten des Geschädigten.
er einen Unfall hatte, ist verpflichtet solange am Unfallort zu verbleiben bis der Unfallhergang polizeilich aufgenommen wurde. Anderenfalls liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor, § 142 StGB. Zudem gefährden Sie durch die Verletzung Ihrer Aufklärungspflicht dem Versicherer gegenüber Ihren Versicherungsschutz. (vgl. BGH, Urteil v. 01.12.1999, AZ: IV ZR 71/ 99) Alternativ müssen Sie eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Diese Wartezeit ist jedoch nicht genau bestimmt, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, z.B. Wo und zu welcher Zeit fand der Unfall statt oder wie schwer war der Unfall. Wenn Sie jedoch nach einer angemessenen Wartezeit den Unfallort verlassen, so sollten Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und den Unfall aufnehmen lassen.Sofern Sie dazu in der Lage sind, sollten Sie noch am Unfallort die Polizei verständigen. Steht Ihnen kein Handy nach einem Unfall zur Verfügung, so sollten Sie mindestens 30 Min. am Unfallort verbleiben.
Dies hängt davon ab, ob ein Rauchverbot vertraglich vereinbart wurde. Ein dementsprechend gesetzliches Verbot gibt es dagegen nicht.
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