Wann ist die Haftung durch den Frachtführer eingeschränkt/ausgeschlossen?
Soweit bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Versenders oder des Empfängers mitgewirkt hat, oder aber ein besonderer Mangel der zu transportierenden Ware hierfür ursächlich war, hängt der Umfang der einzelnen Haftung vom jeweiligen Grad der Ursache ab. Daneben ist eine Haftung komplett ausgeschlossen, wenn der Schaden auf Umstände beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte, oder deren Folgen er nicht abwenden hätte können.
FAQs
Eine organisierte Liste der wichtigsten häufig gestellten Fragen zum Thema Familienrecht, unterteilt nach Unterkategorien für eine bessere Übersichtlichkeit.
Gewährleistungsrechte können normalerweise innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Die Frist kann aber auf ein Jahr verkürzt werden. Viele Werkstätten haben besondere Reparaturbedingungen, bei denen der Kunde nur noch eine verkürzte Gewährleistungszeit von einem Jahr hat. Das ist aber nur dann zulässig, wenn diese Bedingungen dem Kunden vor Vertragsschluss, im genauen Wortlaut, ausgehändigt wurden.
Der Anspruch besteht drei Jahre lang.
Man unterscheidet zwischen einem echten, einem wirtschaftlichen und einem technischen Totalschaden. Der sogenannte „echte“ Totalschaden liegt vor, wenn die Beschädigungen so stark sind, dass die veranschlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten dagegen über der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und Restwert. Während beim echten oder wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur theoretisch möglich ist, so ist diese bei einem technischen Totalschaden gänzlich ausgeschlossen. Der ursprüngliche Zustand lässt sich dann unter keinen Umständen mehr wiederherstellen.
Es haftet grundsätzlich der Frachtführer in der Zeit, in der sich die Ware in seiner Obhut befindet, für die Schäden, die entweder durch Verlust oder aber durch Beschädigung des Transportgutes entstehen. Dies ist regelmäßig der Zeitraum von der Übernahme der Güter bis zu ihrer Anlieferung. Ein Verschulden des Frachtführers ist für seine Haftung allerdings nicht notwendig.
Name und Anschrift des Fahrers bzw. des Halters, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsscheinnummer, ggf. die Nummer der Grünen Karte.
Die Bußgelder sind abhängig von der Geschwindigkeit: Bis 10 km/h: 20 € 11-15 km/h: 40 € 16-20 km/h: 60 € 21-25 km/h: 100 € + 1 Punkt 26-30 km/h: 150 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 31-40 km/h: 200 € + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Verkehrsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden) 41-50 km/h: 320 € + 2 Punkte und 1 Monat
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